Wann muss ich Arbeiten als Verbesserung dulden?
betrifft Mieter, Vermieter, Wohnungseigentümer
Eine Verbesserung will aus dem bestehenden Zustand einen besseren, vorteilhafteren machen. Ob das zutrifft, lässt sich nicht allgemein sagen, sondern nur nach allen Umständen des Einzelfalls beurteilen. Beim Austausch von Fenstern etwa wurde die Duldungspflicht einmal bejaht und einmal verneint.
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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 13.03.2018 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
"Verbesserungsarbeit" strebt an, aus dem bestehenden Zustand einen besseren, vorteilhafteren, aus verschiedenen Gründen positiver bewerteten zu machen (Krejci in: Korinek-Krejci, Handbuch zum MRG, 238). Dies kann nicht abstrakt, sondern nur unter Berücksichtigung aller im Einzelfall die Erreichung dieses Zustandes fördernden oder hindernden Umstände beurteilt werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Lifteinbau.OGH 5 Ob 73/12i, 26.07.2012
- Hier: Duldungspflicht des Mieters bei Verbesserung der Wärmedämmung, der Kippmöglichkeit und der geringeren Wartung bejaht.OGH 5 Ob 107/97i, 08.07.1997
- Ob die Ersetzung von Holzrahmenfenstern mit Außen- und Innenflügeln durch Verbundfenster (Kunststoffenster) eine Verbesserung darstellt, kann nur durch wertenden Vergleich der mit den einzelnen Fenstergattungen im konkreten Einzelfall verbundenen Wirkungen beurteilt werden.OGH 5 Ob 107/97i, 08.07.1997
- Hier: Fensteraustausch: Holz- oder Kunststoffenster; keine Duldungspflicht des Mieters, wenn der Einbau von Kunststoffenstern wegen der vorhandenen Einzelofenheizung gravierende, der Gesundheit nachteilige Folgen hätte.OGH 5 Ob 15/96, 27.02.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0069443 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 5 Ob 32/18v, 13.03.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 8 · Umfang des Benützungsrechts
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