OGH 10 Ob 45/18t
Worum es ging: Bekomme ich Vorschuss, wenn das Eintreiben aussichtslos scheint?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Ein Unterhaltsvorschuss wegen aussichtsloser Eintreibung setzt voraus, dass diese Aussichtslosigkeit auch noch im Zeitpunkt der Entscheidung über Ihren Antrag besteht. Es genügt nicht, dass sie nur bei der Antragstellung gegeben war.
Über einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss wird auf Grundlage der Verhältnisse im Zeitpunkt der Entscheidung entschieden, nicht auf Grundlage der Verhältnisse bei der Antragstellung. Was sich bis dahin geändert hat, wird also berücksichtigt.
Ja. Wechselt die unterhaltspflichtige Person häufig den Wohnsitz oder den Arbeitsplatz, ist es dem Kind und dem Kinder- und Jugendhilfeträger zumutbar, vorher eine Melde- und eine Versicherungsabfrage zu machen, damit die Exekution überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. In welchem Umfang solche Erhebungen nötig sind, hängt vom Einzelfall ab.
Der Weg durch die Instanzen
- Bezirksgericht Liesing, 15.11.2017, 4 Pu 171/17m-15
- Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht, 24.01.2018, 42 R 11/18f-26
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
32 Absätze, 7.974 Zeichen · im RIS ansehen
Anfang des Textes anzeigen
Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
13.09.2018
Geschäftszahl
10Ob45/18t
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Univ.-Prof. Dr. Neumayr als Vorsitzenden, die Hofrätinnen Dr. Fichtenau und Dr. Grohmann, den Hofrat Mag. Ziegelbauer und die Hofrätin Dr. Faber als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj J*****, geboren ***** 2016, vertreten durch das Land Wien als Kinder- und Jugendhilfeträger (Magistrat der Stadt Wien, Amt für Jugend und Familie, Rechtsvertretung Bezirke 12, 23, 1230 Wien, Rößlergasse 15), wegen Unterhaltsvorschuss, über den Revisionsrekurs des Bundes gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 24. Jänner 2018, GZ 42 R 11/18f-26, womit der Beschluss des Bezirksgerichts Liesing vom 15. November 2017, GZ 4 Pu 171/17m-15, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben.
Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).