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Muss vor dem Vorschuss nach der Adresse des Schuldners gesucht werden?

günstig für Bund betrifft Kinder, Kinder- und Jugendhilfeträger, Unterhaltsschuldner
Ja. Wechselt die unterhaltspflichtige Person häufig den Wohnsitz oder den Arbeitsplatz, ist es dem Kind und dem Kinder- und Jugendhilfeträger zumutbar, vorher eine Melde- und eine Versicherungsabfrage zu machen, damit die Exekution überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. In welchem Umfang solche Erhebungen nötig sind, hängt vom Einzelfall ab.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2014, zuletzt bestätigt am 13.09.2018 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2014)

Es ist dem durch den Kinder‑ und Jugendhilfeträger vertretenen Kind zumutbar, bei häufigem Wohnsitzwechsel oder bei häufigem Wechsel des Arbeitsplatzes durch die Unterhaltsschuldnerin jene Maßnahmen (ZMR‑Anfrage, Hauptverbandsabfrage) zu setzen, die eine zielführende Exekution ermöglichen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0129829 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Genannte Normen

UVG §3; UVG §8

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