OGH 9 ObA 71/18h
Worum es ging: Darf mich mein Chef auf eine andere Stelle versetzen?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Entscheidend ist allein, ob die Versetzung durch Ihren Arbeitsvertrag gedeckt ist. Dass Sie lange denselben Arbeitsplatz hatten, engt Ihren Aufgabenkreis nicht automatisch darauf ein. Eine stillschweigende Vertragsänderung lässt sich daraus nicht ableiten.
Eine Verschlechterung ist jede Änderung zu Ihrem Nachteil, auch eine, die kein Geld betrifft. Verglichen wird Ihre Lage vor der Versetzung mit jener danach; dabei zählen etwa die Bezahlung, die Sicherheit und Schwere der Arbeit, die Länge der Anfahrt und die Vertrautheit mit Kollegen und Kunden. Bringt die Versetzung auch Vorteile, werden Vorteile und Nachteile gegeneinander abgewogen.
Der Weg durch die Instanzen
- Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht, 28.03.2018, 8 Ra 62/17x-25
Zitierte Paragrafen
ArbVG § 101 ArbVG § 97 ZPO § 502 ZPO § 508a ZPO § 510
Entscheidungstext
76 Absätze, 19.934 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
30.10.2018
Geschäftszahl
9ObA71/18h
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Hopf als Vorsitzenden, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Dehn, den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Hargassner sowie die fachkundigen Laienrichter KR Mag. Paul Kunsky und Angela Taschek in der Rechtssache der klagenden Partei T***** B*****, vertreten durch Dr. Guido Bach, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Austrian Airlines AG, *****, vertreten durch Dr. Andreas Grundei, Rechtsanwalt in Wien, wegen 4.344,69 EUR brutto sA und Feststellung (Streitwert: 94.283,70 EUR), über die Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 28. März 2018, GZ 8 Ra 62/17x-25, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Revision wird zurückgewiesen.
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