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Darf mich mein Chef auf eine andere Stelle versetzen?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsrat
Entscheidend ist allein, ob die Versetzung durch Ihren Arbeitsvertrag gedeckt ist. Dass Sie lange denselben Arbeitsplatz hatten, engt Ihren Aufgabenkreis nicht automatisch darauf ein. Eine stillschweigende Vertragsänderung lässt sich daraus nicht ableiten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 24.04.2020 (25 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Für die dienstvertragliche Beurteilung der Versetzung ist nur entscheidend, ob sie durch den Inhalt des Dienstvertrages gedeckt ist. Aus der bloßen Tatsache einer längeren Verwendung des Arbeitnehmers an einem bestimmten Arbeitsplatz kann noch nicht ohne weiteres geschlossen werden, dass sich sein Aufgabenkreis nunmehr auf diese Arbeiten beschränkt hätte. Der Annahme einer stillschweigenden Vertragsänderung steht diesbezüglich die mangelnde Schlüssigkeit entgegen (hier: Aufnahme als Angestellte - Verwendung als Schadensreferentin - nachfolgende betriebsbedingte zulässige Versetzung als Sekretärin der Belegschaftsvertretung).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 11 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029509 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 25.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Versetzung von Vertragsbediensteten

Die Regel über die Versetzung von Vertragsbediensteten betrifft nur den Wechsel an einen anderen Dienstort. Eine Änderung Ihrer Tätigkeit ist dort nicht geregelt. Ohne Ihre Zustimmung darf man Ihnen daher nur jene Aufgaben zuweisen, die Ihr Dienstvertrag abdeckt.

günstig für Arbeitnehmer Vertragsändernde Versetzung

Nicht, wenn das Ihrem Arbeitsvertrag widerspricht. Eine solche Versetzung verstößt gegen den Vertrag und ist grundsätzlich rechtswidrig; zulässig ist sie nur, wenn Sie ihr frei von Willensmängeln zugestimmt haben. Auch eine einseitige Änderung Ihres Beschäftigungsausmaßes braucht eine gesetzliche Grundlage oder einen ausdrücklichen Vorbehalt.

Verwandte Fragen

Arbeitsrecht · Weisung zu anderer Tätigkeit
Arbeitsrecht · Versetzung und Änderung des Aufgabenbereichs
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