OGH 5 Ob 9/19p
Worum es ging: Kann ich rechtliche Einwände erst beim Höchstgericht vorbringen?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Haben Sie in der Berufung nicht ordentlich geltend gemacht, dass das Urteil rechtlich falsch ist, können Sie das in der Revision nicht mehr nachholen. Das gilt auch in Sozialrechtssachen, weil die dortige Pflicht des Gerichts, von sich aus tätig zu werden, nur die Beweisaufnahme in erster Instanz betrifft.
Wer in der Berufung keine Einwände gegen die rechtliche Beurteilung erhoben hat, kann das später nicht nachholen. In der Revision ist eine versäumte Rechtsrüge ausgeschlossen.
Ein Fixpreis ist immer dann offenkundig unangemessen, wenn er über dem ortsüblichen Preis für gleichwertige frei finanzierte Objekte liegt. Das gilt auch dann, wenn er nur geringfügig darüber liegt.
Der Weg durch die Instanzen
- Landesgericht Klagenfurt, 07.11.2018, 4 R 249/18m-43
Zitierte Paragrafen
AußStrG § 62 AußStrG § 71 WGG Art. 1 § 15d WGG Art. 1 § 18 WGG Art. 1 § 22 WGG Art. 1 § 23
Entscheidungstext
27 Absätze, 5.832 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
13.06.2019
Geschäftszahl
5Ob9/19p
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofrätin Dr. Grohmann und die Hofräte Mag. Wurzer, Mag. Painsi und Dr. Steger als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache des Antragstellers I*, vertreten durch Mag. Emil Golob, Rechtsanwalt in Ferlach, gegen die Antragsgegnerin N* GesmbH, *, vertreten durch Dr. Harald Skrube Rechtsanwalt GmbH in Villach, wegen § 22 Abs 1 Z 6a WGG iVm § 15d WGG über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Antragsgegnerin gegen den Sachbeschluss des Landesgerichts Klagenfurt vom 7. November 2018, GZ 4 R 249/18m-43, in der Fassung des Ergänzungsbeschlusses vom 25. April 2019, GZ 4 R 249/18m-50, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der außerordentliche Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des § 22 Abs 4 WGG iVm § 62 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen.
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