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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 11.03.2021 · Fall aus Steiermark

OGH 5 Ob 2/21m

Worum es ging: Kann das Gericht getrennte Abstimmungen für unsere Häuser festlegen?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Ja. Wurde für Teile der Liegenschaft eine eigene Abrechnung vereinbart, kann das Gericht dazu passende eigene Abstimmungseinheiten festlegen. Das gilt jedenfalls für Vereinbarungen aus der Zeit vor dem Jahr 2000, aber auch für spätere, wenn die Eigentümer eigene Abstimmungseinheiten nicht bewusst ausgeschlossen, sondern einfach nicht bedacht haben.

Ja. Auch wenn die Eigentümer für die Abrechnung eigene Einheiten vereinbart haben, kann das Gericht dazu passende getrennte Abstimmungseinheiten festlegen. Voraussetzung ist, dass mit dieser Vereinbarung nicht zugleich auf solche Abstimmungseinheiten verzichtet werden sollte.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

MRG § 37 WEG 2002 § 21 WEG 2002 § 32 WEG 2002 § 52

Entscheidungstext

36 Absätze, 15.118 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

11.03.2021

Geschäftszahl

5Ob2/21m

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofrätin Dr. Grohmann, die Hofräte Mag. Wurzer, Mag. Painsi und Dr. Steger als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache der Antragstellerin K* GmbH, *, vertreten durch Mag. Vinzenz Fröhlich, Dr. Maria Christina Kolar-Syrmas, Dr. Armin Karisch, Rechtsanwälte in Graz, gegen die Antragsgegner 1. Mag. Dr. R*, 2. DI W*, vertreten durch Dr. Annemarie Stipanitz-Schreiner, Dr. Judith Kolb, Rechtsanwältinnen in Graz, und die übrigen Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ *, KG *, wegen § 52 Abs 1 Z 9 iVm § 32 Abs 6 WEG, über den Revisionsrekurs der Erst- und Zweitantragsgegner gegen den Sachbeschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz als Rekursgericht vom 8. Oktober 2020, GZ 5 R 88/20b-25, mit dem der Sachbeschluss des Bezirksgerichts Graz-Ost vom 30. März 2020, GZ 220 MSch 9/18a-19, bestätigt wurde, den

Sachbeschluss

gefasst:

Spruch

Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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