OGH 5 Ob 205/20p
Worum es ging: Scheitert mein Rechtsmittel, weil die Frage inzwischen geklärt ist?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Der Oberste Gerichtshof nimmt Ihr Rechtsmittel nur an, wenn eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung offen ist. Diese Voraussetzung muss noch zu jenem Zeitpunkt bestehen, in dem er entscheidet. Wurde die Frage inzwischen in einer anderen Entscheidung geklärt, wird Ihr Rechtsmittel zurückgewiesen.
Für die Zulässigkeit Ihres Rechtsmittels kommt es auf den Zeitpunkt an, zu dem der Oberste Gerichtshof entscheidet. Hat er das Rechtsproblem in der Zwischenzeit schon in mehreren Entscheidungen beantwortet, liegt keine erhebliche Rechtsfrage mehr vor und Ihr Rechtsmittel ist unzulässig.
Ja. Konnten Sie bei Ihrer Rechtsmittelbeantwortung noch nicht erkennen, dass die Revision unzulässig ist, weil die entscheidende Frage erst danach geklärt wurde, stehen Ihnen die Kosten dafür trotzdem zu. Es schadet Ihnen dann nicht, dass Sie auf die Unzulässigkeit nicht hingewiesen haben.
Der Weg durch die Instanzen
- Handelsgericht Wien als Berufungsgericht, 03.07.2020, 60 R 31/20v-22
Zitierte Paragrafen
KSchG § 3 ZPO § 502 ZPO § 508a
Entscheidungstext
46 Absätze, 14.632 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
15.04.2021
Geschäftszahl
5Ob205/20p
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofrätin Dr. Grohmann und die Hofräte Mag. Wurzer, Mag. Painsi und Dr. Steger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei R***** B*****, vertreten durch Mag. Jörg Zarbl, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei A***** GmbH, *****, Deutschland, vertreten durch die Marschall & Heinz Rechtsanwalts-Kommandit-Partnerschaft in Wien, wegen 5.250 EUR samt Nebengebühren, über die Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Handelsgerichts Wien als Berufungsgericht vom 3. Juli 2020, GZ 60 R 31/20v-22, womit das Urteil des Bezirksgerichts für Handelssachen Wien vom 12. Februar 2020, GZ 16 C 170/19w-18, bestätigt wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Revision der beklagten Partei wird zurückgewiesen.
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