Bekomme ich meine Kosten, obwohl ich den Fehler nicht sah?
günstig für Revisionsgegner betrifft Prozessparteien, Revisionsgegner, Kläger, Beklagte
Ja. Konnten Sie bei Ihrer Rechtsmittelbeantwortung noch nicht erkennen, dass die Revision unzulässig ist, weil die entscheidende Frage erst danach geklärt wurde, stehen Ihnen die Kosten dafür trotzdem zu. Es schadet Ihnen dann nicht, dass Sie auf die Unzulässigkeit nicht hingewiesen haben.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 15.12.2021 (20 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2008)
Konnte der Revisionsgegner bei Erstattung der Rechtsmittelbeantwortung die Unzulässigkeit der Revision nicht erkennen, weil zu diesem Zeitpunkt jene Entscheidung des Obersten Gerichtshofes noch nicht ergangen war, welche die auch im Anlassfall entscheidungswesentliche erhebliche Rechtsfrage beantwortete, so stehen ihm in analoger Anwendung des § 50 Abs 2 ZPO die Kosten der Revisionsbeantwortung auch dann zu, wenn er auf die Unzulässigkeit der Revision nicht hinwies.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs war bei Erstattung der Rechtsmittelbeantwortung noch nicht ergangen.OGH 2 Ob 94/21v, 24.06.2021
- Hier: Parallelverfahren wegen Anlegerentschädigung.OGH 2 Ob 77/13g, 30.07.2013
- Hier: Vorabentscheidungsverfahren.OGH 4 Ob 34/11w, 23.03.2011
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123861 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 20.
- OGH 9 ObA 97/21m, 15.12.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 83/21b, 15.12.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 145/21w, 15.12.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 205/20p, 15.04.2021, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 10/16k, 18.03.2016, Fall aus Steiermark
- OGH 7 Ob 28/16t, 16.03.2016, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 27/16w, 16.03.2016, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 9/16y, 17.02.2016, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 213/15x, 17.02.2016, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 177/15b, 17.02.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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