OGH 5 Ob 97/22h
Worum es ging: Verliere ich mein Rechtsmittel, wenn ich das Urteil bezahle?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Ein Verzicht auf ein Rechtsmittel oder dessen Rücknahme muss dem Gericht gegenüber ausdrücklich erklärt werden. Zahlen Sie den im Urteil zugesprochenen Betrag, gilt das weder als Verzicht noch als Rücknahme. Ihr bereits erhobenes Rechtsmittel bleibt aufrecht.
Nur wenn Sie es beantragen. Der Beschluss, mit dem die Zurückziehung zur Kenntnis genommen wird, enthält von sich aus keine Kostenentscheidung. Stellen Sie Ihren Kostenantrag rechtzeitig vorher, wird darüber entschieden; sonst lässt sich das später nicht mehr nachholen.
Ziehen Sie ein Rechtsmittel gegen einen Beschluss zurück, gelten dieselben Regeln wie bei der Zurücknahme einer Berufung. Sie können die Zurücknahme nicht an eine Bedingung knüpfen und nicht widerrufen. Die Entscheidung wird sofort rechtskräftig.
Für die Zurücknahme einer Revision gelten dieselben Grundsätze wie für die Zurücknahme einer Berufung. Was für das eine Rechtsmittel gilt, gilt daher auch für das andere.
Der Weg durch die Instanzen
- Bezirksgericht Hallein, 15.12.2021, 1 C 840/20w-37
- Landesgericht Salzburg als Berufungsgericht, 24.02.2022, 53 R 24/22v-42
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
01.06.2022
Geschäftszahl
5Ob97/22h
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofräte Mag. Wurzer und Mag. Painsi, die Hofrätin Dr. Weixelbraun-Mohr und den Hofrat Dr. Steger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei P* S*, vertreten durch Dr. Sven Rudolf Thorstensen, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei T* Limited, *, vertreten durch Brandl Talos Rechtsanwälte GmbH in Wien, wegen 8.883,59 EUR sA, über die ordentliche Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Landesgerichts Salzburg als Berufungsgericht vom 24. Februar 2022, GZ 53 R 24/22v-42, mit dem das Urteil des Bezirksgerichts Hallein vom 15. Dezember 2021, GZ 1 C 840/20w-37, bestätigt wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Zurückziehung der Revision wird zur Kenntnis genommen.
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