Bekomme ich Kosten, wenn der Gegner seine Revision zurückzieht?
günstig für Rechtsmittelgegner betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelgegner
Nur wenn Sie es beantragen. Der Beschluss, mit dem die Zurückziehung zur Kenntnis genommen wird, enthält von sich aus keine Kostenentscheidung. Stellen Sie Ihren Kostenantrag rechtzeitig vorher, wird darüber entschieden; sonst lässt sich das später nicht mehr nachholen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 30.08.2022 (12 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1974)
Kostenbestimmungsbeschluß des OGH bei Rückziehung der Revision (einfacher Senat).
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Rückziehung eines Rekurses.OGH 8 ObA 35/22p, 30.08.2022
- Über einen gestellten Kostenbestimmungsantrag ist ohne weiteres zu entscheiden.OGH 8 Ob 49/20v, 25.08.2020
- Eine Kostenentscheidung ist in dem deklarativen Beschluss, mit dem die Zurückziehung der Revision zur Kenntnis genommen wird, ausnahmsweise zu treffen, wenn noch vor Fassung des deklarativen Beschlusses durch den Obersten Gerichtshof und damit jedenfalls rechtzeitig iSd § 484 Abs 3 iVm § 513 ZPO der Kostenbestimmungsantrag gestellt wird.OGH 8 Ob 49/20v, 25.08.2020
- Eine Kostenentscheidung ist in dem deklarativen Beschluss, mit dem die Zurückziehung der Revision zur Kenntnis genommen wird, nicht zu treffen.OGH 6 Ob 136/18w, 26.09.2018
- Das Unterbleiben eines Kostenzuspruchs mangels Antragstellung in einem Beschluss, mit dem die Zurückziehung der Revision zur Kenntnis genommen wird, begründet weder einen Fehler noch eine Unvollständigkeit der Entscheidung, sodass für eine Ergänzung oder Berichtigung (§§ 419, 423 iVm 430 ZPO) keine gesetzliche Grundlage besteht.OGH 8 Ob 92/12f, 29.04.2013
- Hier: Rückziehung eines außerordentlichen Revisionsrekurses.OGH 3 Ob 189/00s, 28.08.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042060 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 12.
- OGH 8 ObA 35/22p, 30.08.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 97/22h, 01.06.2022, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Zurücknahme eines Rechtsmittels
Verfahrensrecht · Zurückziehung eines Rechtsmittels zu spät
Verfahrensrecht · Kosten bei erfolglosem Rechtsmittel des Gegners
Verfahrensrecht · Kosten im Verfahren über ein Zwischenurteil
Verfahrensrecht · Kosten der verfrühten Rechtsmittelbeantwortung