Kann ich meine eingebrachte Revision wieder zurückziehen?
betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Für die Zurücknahme einer Revision gelten dieselben Grundsätze wie für die Zurücknahme einer Berufung. Was für das eine Rechtsmittel gilt, gilt daher auch für das andere.
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Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 27.01.2026 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2003)
Die für die Zurücknahme der Berufung geltenden Grundsätze sind auch für die Zurücknahme von Revisionen anzuwenden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Zurückziehung der Revision ist nach §§ 484, 513 ZPO bis zur Entscheidung über diese zulässig.OGH 2 Ob 184/18z, 30.10.2018
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118330 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 14.
- OGH 9 ObA 84/25f, 27.01.2026, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 55/25h, 27.11.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 10/22m, 16.12.2022, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 97/22h, 01.06.2022, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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