OGH 7 Ob 103/22f
Worum es ging: Wie wird das Kleingedruckte in einem Vertrag ausgelegt?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Allgemeine Vertragsbedingungen werden so verstanden, wie sie ein durchschnittlicher Kunde aus der angesprochenen Gruppe versteht. Wurde über eine Klausel nicht eigens verhandelt, kommt es allein auf ihren Wortlaut an.
Versicherungsbedingungen, die sachlich betrachtet unklar sind, werden so ausgelegt, wie sie ein durchschnittlich verständiger Versicherungsnehmer verstehen musste. Unklarheiten gehen dabei zulasten der Versicherung. Berücksichtigt wird allerdings immer der Zweck der Bestimmung, soweit er einem sachlichen Betrachter erkennbar ist.
Versicherungsbedingungen werden nach den allgemeinen Regeln für Verträge ausgelegt. Maßgeblich ist dabei, wie ein durchschnittlich verständiger Versicherungsnehmer sie versteht.
Sie zahlt, wenn eine Krankheit, eine Körperverletzung oder ein Kräfteverfall dazu führt, dass Ihre berufliche Leistungsfähigkeit vorzeitig zurückgeht oder wegfällt. Auf Art und Ursache kommt es grundsätzlich nicht an, solange der Vertrag nichts ausdrücklich ausschließt. Die Versicherung soll den sozialen Abstieg verhindern.
Versicherungsbedingungen sind so auszulegen, wie sie ein verständiger durchschnittlicher Versicherungsnehmer versteht. Unklarheiten gehen zulasten des Versicherers, wobei der erkennbare Zweck der Bestimmung stets zu beachten ist. Klauseln, die das Risiko einschränken, haben insoweit keine Vertragskraft, als ihr Verständnis von einem Versicherungsnehmer ohne juristische Vorbildung nicht erwartet werden kann.
Nein. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt die vereinbarte Summe unabhängig davon, ob Ihnen ein Schaden oder eine Einkommenseinbuße entstanden ist. Versichert ist der vorzeitige Rückgang oder Verlust Ihrer beruflichen Leistungsfähigkeit.
Die private Unfallversicherung deckt bestimmte Folgen eines Unfalls ab, darunter eine dauerhaft bleibende Invalidität. Die Entschädigung richtet sich nach dem Grad der Dauerfolgen und wird ohne Nachweis eines konkreten Geldverlusts in voller Höhe ausgezahlt. Sie gleicht pauschal einen typischen Einkommensausfall aus, nicht aber Ihre tatsächlichen Mehrkosten.
Nur ausnahmsweise. Die Bedingung über die zusätzliche Berufsunfähigkeit regelt bloß, wie die Leistung für eine dauernde Invalidität berechnet wird, wenn diese auch zur Berufsunfähigkeit führt. Über die Versicherungssumme hinaus wird nur gezahlt, wenn die Leistung durch die Steigerung nach Invaliditätsgrad mehr als hundert Prozent ergibt.
Das kann sein. Der Grad der Berufsunfähigkeit ergibt sich entweder aus einem mengenmäßigen Absinken Ihrer Leistungsfähigkeit oder daraus, dass Sie prägende, wesentliche Einzelverrichtungen Ihres Berufs nicht mehr ausüben können. Können Sie eine prägende Tätigkeit gar nicht mehr ausüben, sind Sie zur Gänze berufsunfähig, auch wenn diese zeitlich nur wenig ausmacht.
Der Weg durch die Instanzen
- Landesgericht Innsbruck, 15.11.2021, 10 Cg 85/17s-125
- Oberlandesgericht Innsbruck als Berufungsgericht, 08.03.2022, 4 R 6/22x-132
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
24.08.2022
Geschäftszahl
7Ob103/22f
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Solé als Vorsitzende und die Hofrätinnen und Hofräte Mag. Dr. Wurdinger, Mag. Malesich, Dr. Weber und Mag. Fitz als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M* W*, vertreten durch Mag. Michel Tinzl ua, Rechtsanwälte in Innsbruck, gegen die beklagte Partei U* AG *, vertreten durch MUSEY Rechtsanwalt gmbh in Salzburg, wegen 41.813,92 EUR sA, über den Rekurs der klagenden Partei gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Innsbruck als Berufungsgericht vom 8. März 2022, GZ 4 R 6/22x-132, womit das Urteil des Landesgerichts Innsbruck vom 15. November 2021, GZ 10 Cg 85/17s-125, aufgehoben wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben.
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