Bin ich berufsunfähig, wenn nur einzelne Tätigkeiten wegfallen?
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Rechtsprechung seit 2022, zuletzt bestätigt am 24.08.2022 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2022)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Setzt sich die Tätigkeit aus unterschiedlichen Teiltätigkeiten zusammen, die der Versicherungsnehmer in unterschiedlichem quantitativen oder qualitativen Umfang noch wahrnehmen kann, fragt sich, ob die verbleibende Leistungsfähigkeit noch einen wenigstens halbschichtigen Einsatz erlaubt.OGH 7 Ob 103/22f, 24.08.2022
- Die nicht mehr ausübbaren Teile der Tätigkeit sind für die Frage des Umfangs der Berufsunfähigkeit auch in zeitlicher Hinsicht zu analysieren. Sind aber nur einzelne Verrichtungen nicht mehr möglich, darf dann nicht ausschließlich auf deren Zeitanteil abgestellt werden, wenn sie nicht abtrennbare Teile eines Gesamtvorgangs der Arbeit sind. Führt die Arbeit ohne die nicht mehr ausübbare Tätigkeit zu keinem sinnvollen Arbeitsergebnis, liegt – vorbehaltlich der Frage der Umorganisation bei Selbstständigen – vollständige Berufsunfähigkeit unabhängig davon vor, welchen Zeitanteil sie eingenommen hat. Das gilt selbst dann, wenn der nicht mehr ausübbare Teil des Berufs nur in extrem seltenen Fällen ausgeübt werden muss.OGH 7 Ob 103/22f, 24.08.2022
- Kann die Person eine bestimmte, zu ihrem Beruf zählende und ihn prägende Tätigkeit überhaupt nicht ausüben, so ist sie vollständig, zu 100 % berufsunfähig. Dies gilt auch dann, wenn diese Anforderungen im beruflichen Alltag zeitlich nur einen geringen Umfang haben oder gar nicht täglich anfallen, wohl aber notwendigerweise mit ihm verbunden sind.OGH 7 Ob 103/22f, 24.08.2022
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134130 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 7 Ob 103/22f, 24.08.2022, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Sie müssen Ihre Beschwerden mit der ärztlichen Diagnose schildern und darlegen, dass Sie Ihren bisherigen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben können und auch keine vergleichbare Tätigkeit mehr möglich ist. Zeigt die Versicherung einen zumutbaren Vergleichsberuf auf, müssen Sie das widerlegen. Der Nachweis aller Voraussetzungen liegt bei Ihnen.
Nur ausnahmsweise. Die Bedingung über die zusätzliche Berufsunfähigkeit regelt bloß, wie die Leistung für eine dauernde Invalidität berechnet wird, wenn diese auch zur Berufsunfähigkeit führt. Über die Versicherungssumme hinaus wird nur gezahlt, wenn die Leistung durch die Steigerung nach Invaliditätsgrad mehr als hundert Prozent ergibt.