Zum Inhalt springen

Bekomme ich mehr als die Versicherungssumme, wenn ich berufsunfähig werde?

günstig für Versicherer betrifft Versicherungsnehmer, Unfallopfer, Versicherungen
Nur ausnahmsweise. Die Bedingung über die zusätzliche Berufsunfähigkeit regelt bloß, wie die Leistung für eine dauernde Invalidität berechnet wird, wenn diese auch zur Berufsunfähigkeit führt. Über die Versicherungssumme hinaus wird nur gezahlt, wenn die Leistung durch die Steigerung nach Invaliditätsgrad mehr als hundert Prozent ergibt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2014, zuletzt bestätigt am 24.08.2022 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2014)

Art 7.6 enthält nur eine Zusatzvereinbarung über die Berechnung der Leistung für eine unfallbedingte dauernde Invalidität, wenn diese zusätzlich auch noch Berufsunfähigkeit bewirkt. Nur für den Fall, dass auf Grund der Progression die Leistung nach Invaliditätsgrad höher als 100 % der Versicherungssumme ist, wird die höhere Leistung, die Versicherungssumme übersteigend, erbracht.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0129730 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

U 500 Klipp & Klar Bedingungen für die Unfallversicherung 12/2007 Art7.6

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherungsnehmer Invaliditätsentschädigung aus der Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung deckt bestimmte Folgen eines Unfalls ab, darunter eine dauerhaft bleibende Invalidität. Die Entschädigung richtet sich nach dem Grad der Dauerfolgen und wird ohne Nachweis eines konkreten Geldverlusts in voller Höhe ausgezahlt. Sie gleicht pauschal einen typischen Einkommensausfall aus, nicht aber Ihre tatsächlichen Mehrkosten.

günstig für Versicherungsnehmer Unfallrente nach Neubemessung der Invalidität

Steht innerhalb eines Jahres nach dem Unfall zwar fest, dass eine dauernde Beeinträchtigung vorliegt, ihr Grad aber noch nicht eindeutig und zunächst unter fünfzig Prozent, dann kann ein Rentenanspruch erst durch die spätere Neubemessung entstehen. Für diesen Anspruch müssen die Voraussetzungen der ersten Feststellung nicht erfüllt sein.

Verwandte Fragen

Versicherung · Jahresfrist bei dauernder Invalidität
Versicherung · Invaliditätsgrad in der Unfallversicherung
Versicherung · Versicherungsfall der Berufsunfähigkeit