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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 27.01.2023 · Fall aus Steiermark

Der OGH hat in der Sache entschieden.

OGH 1 Ob 250/22d

Worum es ging: Kann ich ein ganzes Gericht als befangen ablehnen?

Fachgebiete laut RIS: Amtshaftung inkl. StEG

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Sie können nur einzelne Richter ablehnen, die Sie namentlich nennen, und Sie müssen für jeden einen bestimmten Grund angeben. Ein gesamtes Gericht samt seiner Leitung können Sie nicht pauschal als befangen ablehnen.

Eine Ablehnung wegen Befangenheit richtet sich immer gegen eine bestimmte Person und muss mit persönlichen Gründen begründet werden. Ein ganzes Gericht abzulehnen ist deshalb nicht zulässig.

Über die Befangenheit eines Richters wird nicht in der Verwaltung, sondern durch die unabhängige Rechtsprechung entschieden. Solche Anträge werden deshalb nur in dem dafür vorgesehenen Gerichtsregister erfasst.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

JN § 24 ZPO Art. 41 ZPO § 50

Entscheidungstext

29 Absätze, 4.619 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

27.01.2023

Geschäftszahl

1Ob250/22d

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Musger als Vorsitzenden sowie die Hofräte und die Hofrätin Mag. Wurzer, Mag. Dr. Wurdinger, Mag. Wessely-Kristöfel und Dr. Parzmayr als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M*, vertreten durch Dr. Heinrich Fassl, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Republik Österreich (Bund), vertreten durch die Finanzprokuratur in Wien, wegen 28.999,75 EUR sA und Feststellung, über den Rekurs der klagenden Partei gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Graz vom 21. Oktober 2022, GZ 2 Nc 5/22i-2, mit dem die von der klagenden Partei erklärte Ablehnung aller Richterinnen und Richter des Landesgerichts Leoben zu AZ 2 Nc 25/22t des Landesgerichts Leoben zurückgewiesen wurde, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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