Wie wird über die Ablehnung eines Richters entschieden?
betrifft Parteien, Kläger, Beklagter
Über die Befangenheit eines Richters wird nicht in der Verwaltung, sondern durch die unabhängige Rechtsprechung entschieden. Solche Anträge werden deshalb nur in dem dafür vorgesehenen Gerichtsregister erfasst.
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Ständige Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 27.01.2023 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2019)
Eine Entscheidung über eine mögliche Befangenheit ist nicht als Akt der Justizverwaltung, sondern als Akt der unabhängigen Rechtsprechung anzusehen. Dementsprechend wurde mit der GeO‑Novelle 1999, BGBl II 1999/69, § 511 Abs 2 GeO, demzufolge Ablehnungsanträge in das Jv‑Register einzutragen waren, ersatzlos aufgehoben. § 183 Abs 1 und 3 sowie § 509 Abs 1 Z 3 GeO wurde im gegebenen Zusammenhang dadurch derogiert. Ablehnungsanträge und Befangenheitsanzeigen in bürgerlichen Rechtssachen als Nc‑Sachen sind seither nur mehr in das Nc‑Register einzutragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132677 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 7.
- OGH 1 Ob 250/22d, 27.01.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 76/22w, 21.04.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
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