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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 21.03.2023 · Fall aus Burgenland

OGH 1 Ob 43/23i

Worum es ging: Wie wird der Streitwert bei laufenden Zahlungen berechnet?

Fachgebiete laut RIS: Unterhaltsrecht inkl. UVG

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Die besondere Berechnung des Streitwerts für laufende Zahlungen wie Renten oder Unterhalt gilt nur, wenn über das Recht auf diese Leistungen insgesamt gestritten wird. Geht es bloß um einzelne rückständige Teilbeträge, gilt sie nicht.

Wenn zwei Gerichte über die Zuständigkeit streiten, muss das Ersuchen um Entscheidung an das übergeordnete Gericht vom Richter ausgehen. Der Rechtspfleger darf das nicht selbst erledigen, weil Berichte an vorgesetzte Stellen dem Richter vorbehalten sind.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

AußStrG § 59 AußStrG § 62 AußStrG § 63 JN § 58

Entscheidungstext

24 Absätze, 3.273 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

21.03.2023

Geschäftszahl

1Ob43/23i

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Musger als Vorsitzenden sowie die Hofräte und die Hofrätin Mag. Wurzer, Mag. Dr. Wurdinger, Mag. Wessely-Kristöfel und Dr. Parzmayr als weitere Richter in der Familienrechtssache des Antragstellers Dipl.-Ing. W*, vertreten durch Mag. Manuela Prohaska, Rechtsanwältin in Wien, gegen die Antragsgegnerin D*, vertreten durch Mag. Barbara Glöckner-Volcic, Rechtsanwältin in Wien, wegen Unterhalts, über den „außerordentlichen Revisionsrekurs“ des Antragstellers gegen den Beschluss des Landesgerichts Eisenstadt vom 17. Jänner 2023, GZ 20 R 154/22d-112, mit dem der Beschluss des Bezirksgerichts Oberwart vom 10. August 2022, GZ 6 FAM 18/20t-100, teilweise abgeändert wurde, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Akten werden dem Erstgericht zurückgestellt.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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