OGH 1 Ob 43/23i
Worum es ging: Wie wird der Streitwert bei laufenden Zahlungen berechnet?
Fachgebiete laut RIS: Unterhaltsrecht inkl. UVG
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Die besondere Berechnung des Streitwerts für laufende Zahlungen wie Renten oder Unterhalt gilt nur, wenn über das Recht auf diese Leistungen insgesamt gestritten wird. Geht es bloß um einzelne rückständige Teilbeträge, gilt sie nicht.
Wenn zwei Gerichte über die Zuständigkeit streiten, muss das Ersuchen um Entscheidung an das übergeordnete Gericht vom Richter ausgehen. Der Rechtspfleger darf das nicht selbst erledigen, weil Berichte an vorgesetzte Stellen dem Richter vorbehalten sind.
Der Weg durch die Instanzen
- Bezirksgericht Oberwart, 10.08.2022, 6 FAM 18/20t-100
- Landesgericht Eisenstadt, 17.01.2023, 20 R 154/22d-112
Zitierte Paragrafen
AußStrG § 59 AußStrG § 62 AußStrG § 63 JN § 58
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
21.03.2023
Geschäftszahl
1Ob43/23i
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Musger als Vorsitzenden sowie die Hofräte und die Hofrätin Mag. Wurzer, Mag. Dr. Wurdinger, Mag. Wessely-Kristöfel und Dr. Parzmayr als weitere Richter in der Familienrechtssache des Antragstellers Dipl.-Ing. W*, vertreten durch Mag. Manuela Prohaska, Rechtsanwältin in Wien, gegen die Antragsgegnerin D*, vertreten durch Mag. Barbara Glöckner-Volcic, Rechtsanwältin in Wien, wegen Unterhalts, über den „außerordentlichen Revisionsrekurs“ des Antragstellers gegen den Beschluss des Landesgerichts Eisenstadt vom 17. Jänner 2023, GZ 20 R 154/22d-112, mit dem der Beschluss des Bezirksgerichts Oberwart vom 10. August 2022, GZ 6 FAM 18/20t-100, teilweise abgeändert wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Akten werden dem Erstgericht zurückgestellt.
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