Wer entscheidet, wenn zwei Gerichte sich nicht zuständig fühlen?
betrifft Parteien, Antragsteller
Wenn zwei Gerichte über die Zuständigkeit streiten, muss das Ersuchen um Entscheidung an das übergeordnete Gericht vom Richter ausgehen. Der Rechtspfleger darf das nicht selbst erledigen, weil Berichte an vorgesetzte Stellen dem Richter vorbehalten sind.
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Ständige Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 19.05.2026 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2009)
Nach § 16 Abs 2 Z 1RPflG sind „Berichte an vorgesetzte Behörden" auch im Wirkungskreis des Rechtspflegers dem Richter vorbehalten. Darunter fallen nicht nur Vorlageberichte iSv § 179 Geo, sondern auch Ersuchen um Entscheidung eines Kompetenzkonflikts nach § 47 JN.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ersuchen um Entscheidung eines Kompetenzkonflikts nach § 47 JN oder § 111 JN.OGH 9 Nc 19/24d, 16.12.2024
- Hier: als Zulassungsvorstellung zu wertender außerordentlicher Revisionsrekurs.OGH 9 Ob 63/24s, 23.07.2024
- Der Umstand, dass am Vorlagebericht für das gegenständliche Rechtsmittel – entgegen der Vorlagepflicht nach § 10 Abs 2 RpflG und dem Richtervorbehalt des § 16 Abs 2 Z 1 RpflG – nur eine Unterschrift der zuständigen Diplomrechtspflegerin ersichtlich ist, führt in der vorliegenden Konstellation nicht zu einer Rückstellung des Akts an das Erstgericht.OGH 10 Ob 4/24x, 13.02.2024
- Hier: § 111 JN.OGH 6 Nc 15/22s, 07.06.2022
- Anders als bei einem negativen Kompetenzkonflikt nach § 47 JN oder einer Entscheidung nach § 111 Abs 2 Satz 2 JN wäre in einem Fall, in dem das Rekursgericht den ordentlichen Revisionsrekurs für zulässig erklärt, ein solcher auch fristgerecht erhoben und vom zuständigen Diplomrechtspfleger dem Obersten Gerichtshof vorgelegt wird, eine Rückstellung des Akts an das Erstgericht lediglich zur Unterfertigung des Vorlageberichts durch den Richter ein „leerer Formalismus“.OGH 6 Ob 37/16h, 26.04.2016
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Das Ersuchen um Entscheidung eines Kompetenzkonflikts nach § 47 JN ist auch im Wirkungskreis des Rechtspflegers dem Richter vorbehalten.OGH 8 Nc 28/14f, 26.05.2014
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0125601 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 17.
- OGH 10 Ob 32/26t, 19.05.2026, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 68/25k, 09.12.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 9/25h, 18.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 40/24s, 17.12.2024
- OGH 10 Ob 24/24p, 13.08.2024, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 24/24p, 14.05.2024, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 4/24x, 13.02.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 43/23i, 21.03.2023, Fall aus Burgenland
Im Gesetz
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