OGH 1 Ob 133/23z
Worum es ging: Was passiert mit dem Verfahren, wenn meine Vertretung geprüft wird?
Fachgebiete laut RIS: Amtshaftung inkl. StEG
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Das Verfahren wird bis zur Entscheidung des Pflegschaftsgerichts unterbrochen. Erst wenn feststeht, ob eine Erwachsenenvertretung bestellt wird, geht es weiter. Das gilt auch dann, wenn bereits ein Rechtsmittelverfahren läuft.
Nein. Darüber entscheidet allein das Pflegschaftsgericht; das Gericht, das den Streit führt, hat es nur zu verständigen und ist an dessen Entscheidung gebunden. Das gilt auch für die höheren Gerichte, selbst wenn der Einwand erst dort erhoben wird.
Der Weg durch die Instanzen
- Oberlandesgericht Wien als Rekursgericht, 06.06.2023, 14 R 90/23t-12
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
20.09.2023
Geschäftszahl
1Ob133/23z
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Musger als Vorsitzenden sowie die Hofräte und die Hofrätin Mag. Wurzer, Mag. Dr. Wurdinger, Mag. Wessely-Kristöfel und Dr. Parzmayr als weitere Richter in der Verfahrenshilfesache des Antragstellers K* R*, im Verfahren über dessen Rekurs gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Wien als Rekursgericht vom 6. Juni 2023, GZ 14 R 90/23t-12, mit dem anlässlich der Behandlung des gegen den Beschluss des Landesgerichts St. Pölten vom 4. Mai 2023, GZ 4 Nc 5/23m-8, erhobenen Rekurses des Antragstellers über diesen eine Ordnungsstrafe verhängt wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Akten werden dem Bezirksgericht Salzburg als für den Antragsteller zuständigem Pflegschaftsgericht zu AZ 3 P 81/20y zur Entscheidung gemäß § 6a ZPO übermittelt.
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