Was passiert mit dem Verfahren, wenn meine Vertretung geprüft wird?
günstig für Betroffener betrifft Prozessparteien, Betroffene, Angehörige, Erwachsenenvertreter
Das Verfahren wird bis zur Entscheidung des Pflegschaftsgerichts unterbrochen. Erst wenn feststeht, ob eine Erwachsenenvertretung bestellt wird, geht es weiter. Das gilt auch dann, wenn bereits ein Rechtsmittelverfahren läuft.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 20.09.2023 (31 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Bis zur Entscheidung des Pflegschaftsgerichtes ist das Verfahren auszusetzen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: EhescheidungOGH 1 Ob 61/24p, 25.09.2024
- Die zwischenzeitige Konkurseröffnung hindert die Fortsetzung eines Statusprozesses nicht, da solche nicht von § 7 IO erfasst werden.OGH 1 Ob 61/24p, 25.09.2024
- Auch wenn zur Prüfung der Notwendigkeit der Bestellung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters für eine Prozesspartei bereits ein Verfahren beim Pflegschaftsgericht anhängig ist, so ist das anhängige Verfahren beim Prozessgericht zu unterbrechen.OGH 9 Nc 1/20a, 26.02.2020
- Hier: Unterbrechung des Rekursverfahrens vor dem Rekursgericht.OGH 1 Ob 168/18i, 17.10.2018
- Im Verfahren außer Streitsachen kann § 25 Abs 2 Z 1 AußStrG 2005 für eine beschlussmäßige Unterbrechung herangezogen werden.OGH 1 Ob 129/18d, 26.09.2018
Alle 11 Ergänzungen anzeigen
- Für juristische Personen besteht kein dem § 6a ZPO nachgebildetes Verfahren für den Fall, dass diese nach der Vollmachtserteilung geschäftsunfähig werden (hier: Enthebung des Verlassenschaftskurators).OGH 4 Ob 42/11x, 10.05.2011
- Ein in Rechtskraft erwachsener Beschluss des Erstgerichts auf Unterbrechung des Verfahrens gemäß § 6a ZPO bindet auch den Obersten Gerichtshof. Auf die Frage der funktionellen Zuständigkeit des Erstgerichts für diese Beschlussfassung während anhängigen Revisionsrekursverfahrens ist daher nicht einzugehen.OGH 3 Ob 275/05w, 30.05.2006
- Hier: Verfahren über die außerordentliche Revision.OGH 2 Ob 27/01m, 22.02.2001
- Verständigt ein Gericht gemäß § 6a ZPO das Pflegschaftsgericht, so hat es das bei ihm geführte Verfahren in sinngemäßer Anwendung des § 190 Abs 1 ZPO zu unterbrechen.OGH 3 Ob 2322/96h, 18.06.1997
- Hier: "Aussetzung" mit Unterbrechungbeschluss durch OGH.OGH 2 Ob 14/88, 15.03.1988
- Der Rechtsstreit wird bis zur Entscheidung des Pflegschaftsgerichtes unterbrochen.OGH 8 Ob 700/86, 26.03.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035234 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 31.
- OGH 1 Ob 130/23h, 20.09.2023, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 133/23z, 20.09.2023, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 123/23d, 13.07.2023, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 118/19x, 26.02.2020
- OGH 9 ObA 139/19k, 26.02.2020, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 168/18i, 17.10.2018, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Insolvenzordnung (IO) § 7 · Unterbrechung und Wiederaufnahme in anhängigen Rechtsstreitigkeiten
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 6a
- ZPO § 190
Verwandte Fragen
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