Zum Inhalt springen

Darf das Gericht selbst entscheiden, ob ich einen Vertreter brauche?

günstig für Betroffener betrifft Prozessparteien, Betroffene, Angehörige, Erwachsenenvertreter
Nein. Darüber entscheidet allein das Pflegschaftsgericht; das Gericht, das den Streit führt, hat es nur zu verständigen und ist an dessen Entscheidung gebunden. Das gilt auch für die höheren Gerichte, selbst wenn der Einwand erst dort erhoben wird.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 20.09.2023 (22 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Das Prozessgericht darf, wenn eine Partei der inländischen Pflegschaftsgerichtsbarkeit unterliegt, niemals selbst die Prozessfähigkeit von Parteien, für die kein Sachwalter bestellt wurde, selbständig prüfen (EvBl 1986/162, 8 Ob 700/86; Fasching, Zivilprozessrecht Rdz 349).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035270 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 22.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Genehmigung der Prozessführung durch den Vertreter
Verfahrensrecht · Eigenes Rechtsmittel des vertretenen Betroffenen
Familienrecht · Notwendigkeit eines Erwachsenenvertreters
Familienrecht · Amtswegiges Vorgehen zum Schutz Betroffener
Familienrecht · Einstweiliger Erwachsenenvertreter im Verfahren