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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 23.11.2023 · Fall aus Wien

OGH 5 Ob 110/23x

Worum es ging: Kann ich meine Klage noch vor dem Höchstgericht zurücknehmen?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Sie können Ihre Klage auch noch im Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof zurücknehmen, soweit sie Gegenstand dieses Verfahrens ist. Voraussetzung ist, dass Sie gleichzeitig auf den Anspruch verzichten.

Ziehen Sie die Klage während des Rechtsmittelverfahrens zurück, so verlieren auch die Kostenentscheidungen der Vorinstanzen ihre Wirkung. Weil bei einer Klagsrücknahme in erster Linie eine Vereinbarung der Parteien über die Kosten maßgeblich ist, muss ein außerhalb der Verhandlung gestellter Kostenantrag dem Kläger zur Äußerung zugestellt werden.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ZPO § 163 ZPO § 483 ZPO § 513

Entscheidungstext

27 Absätze, 3.743 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

23.11.2023

Geschäftszahl

5Ob110/23x

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofräte Mag. Wurzer und Mag. Painsi, die Hofrätin Dr. Weixelbraun-Mohr und den Hofrat Dr. Steger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei F*, vertreten durch Dr. Sven Rudolf Thorstensen, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. P*, 2. M* Limited, S*, beide vertreten durch DSC Doralt Seist Csoklich Rechtsanwälte GmbH in Wien, wegen 30.672,44 EUR sA, infolge des Revisionsrekurses der klagenden Partei gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Wien vom 9. Mai 2023, GZ 16 R 79/23i-42, mit dem der Beschluss des Landesgerichts St. Pölten vom 4. Februar 2023, GZ 31 Cg 73/22t-24, in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 6. März 2023, GZ 31 Cg 73/22t-30, bestätigt wurde, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die von der klagenden Partei erklärte Rückziehung der Klage gegen den Erstbeklagten unter Anspruchsverzicht wird zur Kenntnis genommen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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