OGH 5 Ob 32/24b
Worum es ging: Bin ich als Miteigentümer am Gerichtsverfahren beteiligt?
Fachgebiete laut RIS: Wohnungseigentumsrecht
Die Regeln aus dieser Entscheidung
In diesen Verfahren sind alle jeweiligen Miteigentümer Parteien. Ihre Stellung als Partei beginnt mit der Eintragung als Miteigentümer im Grundbuch und endet, wenn diese Eintragung gelöscht wird.
Parteien sind zwar die jeweils eingetragenen Eigentümer. Der Kopf der Entscheidung muss aber nicht ständig aktualisiert werden. Es genügt, wenn durch die vorgeschriebene Zustellung sichergestellt ist, dass alle tatsächlich Betroffenen einbezogen sind.
Verkaufen Sie Ihren Anteil samt Wohnungseigentum, verlieren Sie das Recht, den Antrag weiterzuverfolgen. Das Gericht muss aber von sich aus alle Miteigentümer beiziehen, damit der Käufer die Möglichkeit hat, den Antrag aufrechtzuerhalten.
Der Weg durch die Instanzen
- Bezirksgericht Seekirchen am Wallersee, 07.11.2023, 7 MSch 2/23t-36
- Landesgericht Salzburg als Rekursgericht, 11.01.2024, 53 R 290/23p-41
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
29.02.2024
Geschäftszahl
5Ob32/24b
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofräte Mag. Wurzer und Mag. Painsi, die Hofrätin Dr. Weixelbraun-Mohr und den Hofrat Dr. Steger als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache der Antragsteller 1. A*, 2. R*, beide vertreten durch Dr. Peter Perner, Mag. Christoph Breindl, Rechtsanwälte in Salzburg, gegen die Antragsgegner 1. M*, vertreten durch Schubeck & Schubeck Rechtsanwälte in Salzburg, sowie 2. sämtliche übrigen Mit-und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ * KG *, wegen § 52 Abs 1 Z 2 iVm § 16 Abs 2 WEG, infolge des außerordentlichen Revisionsrekurses der Erstantragsgegnerin gegen den Sachbeschluss des Landesgerichts Salzburg als Rekursgericht vom 11. Jänner 2024, GZ 53 R 290/23p-41, mit dem der Sachbeschluss des Bezirksgerichts Seekirchen am Wallersee vom 7. November 2023, GZ 7 MSch 2/23t-36, bestätigt wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der Akt wird dem Erstgericht zurückgestellt
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