OGH 8 Nc 2/24x
Worum es ging: Was passiert, wenn alle Richter meines Gerichts befangen sind?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Ein anderes Gericht wird bei einer Einzelrichtersache erst dann bestimmt, wenn bei allen Richtern des Gerichtshofs ein Hinderungsgrund vorliegt. Sonst muss der Personalsenat den Personalstand so ausschöpfen, dass das angerufene Gericht arbeiten kann. Tut er das nicht, können daraus Amtshaftungsansprüche entstehen.
Zitierte Paragrafen
EO § 382d JN Art. 31 JN § 19 JN § 30
Entscheidungstext
19 Absätze, 1.798 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
14.03.2024
Geschäftszahl
8Nc2/24x
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Tarmann-Prentner sowie die Hofräte MMag. Matzka und Dr. Thunhart in der beim Bezirksgericht S* zu AZ 14 C 58/24s anhängigen Rechtssache des Antragstellers Mag. H*, Richter des Bezirksgerichts S*, gegen die Antragsgegnerin C*, wegen Erlassung einer einstweiligen Verfügung (§ 382d Z 7 EO), über die Anzeige des Landesgerichts S* gemäß § 30 JN den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Für die Entscheidung der gegenständlichen Rechtssache ist das Bezirksgericht Linz zuständig.
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