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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 14.03.2024

OGH 8 Nc 2/24x

Worum es ging: Was passiert, wenn alle Richter meines Gerichts befangen sind?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Ein anderes Gericht wird bei einer Einzelrichtersache erst dann bestimmt, wenn bei allen Richtern des Gerichtshofs ein Hinderungsgrund vorliegt. Sonst muss der Personalsenat den Personalstand so ausschöpfen, dass das angerufene Gericht arbeiten kann. Tut er das nicht, können daraus Amtshaftungsansprüche entstehen.

Zitierte Paragrafen

EO § 382d JN Art. 31 JN § 19 JN § 30

Entscheidungstext

19 Absätze, 1.798 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

14.03.2024

Geschäftszahl

8Nc2/24x

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Tarmann-Prentner sowie die Hofräte MMag. Matzka und Dr. Thunhart in der beim Bezirksgericht S* zu AZ 14 C 58/24s anhängigen Rechtssache des Antragstellers Mag. H*, Richter des Bezirksgerichts S*, gegen die Antragsgegnerin C*, wegen Erlassung einer einstweiligen Verfügung (§ 382d Z 7 EO), über die Anzeige des Landesgerichts S* gemäß § 30 JN den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Für die Entscheidung der gegenständlichen Rechtssache ist das Bezirksgericht Linz zuständig.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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