OGH 1 Nc 16/24d
Worum es ging: Kann ich vor der Klage ein anderes Gericht bestimmen lassen?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Solange eine Sache bei keinem Gericht anhängig gemacht wurde, kann sie nicht einem anderen Gericht übertragen werden. Ein solcher Antrag ist erst möglich, wenn das Verfahren bereits eingeleitet ist.
Die Übertragung einer Sache an ein anderes Gericht kommt nur in Betracht, solange noch verhandelt und entschieden werden muss. Ist das Verfahren bereits rechtskräftig beendet, ist eine solche Übertragung nicht mehr möglich.
Ein anderes Gericht kann erst bestimmt werden, wenn das Verfahren bereits eingeleitet ist. Dafür genügt eine Klage, eine ausdrücklich als Amtshaftungsklage bezeichnete Eingabe, ein Antrag auf Verfahrenshilfe oder ein eingeleitetes Vorverfahren. Ist noch gar nichts eingebracht, ist eine Übertragung nicht möglich.
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
26.06.2024
Geschäftszahl
1Nc16/24d
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Musger als Vorsitzenden sowie den Hofrat und die Hofrätin Mag. Wurzer und Mag. Wessely-Kristöfel als weitere Richter in der Rechtssache des Antragstellers H*, wegen Verfahrenshilfe, über den Delegierungsantrag des Antragstellers den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der Delegierungsantrag wird zurückgewiesen.
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