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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 26.06.2024

OGH 1 Nc 16/24d

Worum es ging: Kann ich vor der Klage ein anderes Gericht bestimmen lassen?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Solange eine Sache bei keinem Gericht anhängig gemacht wurde, kann sie nicht einem anderen Gericht übertragen werden. Ein solcher Antrag ist erst möglich, wenn das Verfahren bereits eingeleitet ist.

Die Übertragung einer Sache an ein anderes Gericht kommt nur in Betracht, solange noch verhandelt und entschieden werden muss. Ist das Verfahren bereits rechtskräftig beendet, ist eine solche Übertragung nicht mehr möglich.

Ein anderes Gericht kann erst bestimmt werden, wenn das Verfahren bereits eingeleitet ist. Dafür genügt eine Klage, eine ausdrücklich als Amtshaftungsklage bezeichnete Eingabe, ein Antrag auf Verfahrenshilfe oder ein eingeleitetes Vorverfahren. Ist noch gar nichts eingebracht, ist eine Übertragung nicht möglich.

Zitierte Paragrafen

JN Art. 31 ZPO § 528

Entscheidungstext

22 Absätze, 1.715 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

26.06.2024

Geschäftszahl

1Nc16/24d

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Musger als Vorsitzenden sowie den Hofrat und die Hofrätin Mag. Wurzer und Mag. Wessely-Kristöfel als weitere Richter in der Rechtssache des Antragstellers H*, wegen Verfahrenshilfe, über den Delegierungsantrag des Antragstellers den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Der Delegierungsantrag wird zurückgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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