Kann ich mein Verfahren noch an ein anderes Gericht bringen?
betrifft Kläger, Beklagte, Antragsteller
Die Übertragung einer Sache an ein anderes Gericht kommt nur in Betracht, solange noch verhandelt und entschieden werden muss. Ist das Verfahren bereits rechtskräftig beendet, ist eine solche Übertragung nicht mehr möglich.
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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 26.06.2024 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Eine Delegierung kommt nur so lange in Frage, als noch eine Verhandlung durchzuführen und eine Entscheidung zu fällen ist. Diese Voraussetzung liegt aber nicht vor, wenn das Verfahren bereits rechtskräftig beendet ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zurückweisung eines Antrags, der auf Delegierung eines bereits rechtskräftig aufgehobenen Konkursverfahrens gerichtet war.OGH 8 Nc 28/09y, 27.01.2010
- § 31 JN setzt schon begrifflich ein bei Gericht anhängiges Verfahren voraus.OGH 8 Nc 28/09y, 27.01.2010
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046312 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 1 Nc 16/24d, 26.06.2024
Im Gesetz
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