Der OGH hat das Rechtsmittel nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.
OGH 9 Ob 56/24m
Worum es ging: Hafte ich, wenn ich eine behördliche Vorschrift nicht kannte?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Wer eine Vorschrift der Verwaltung nicht kennt, trifft deshalb noch nicht automatisch ein Verschulden. Ein Verschulden liegt erst vor, wenn Sie die im Einzelfall gebotene Aufmerksamkeit außer Acht gelassen haben. Im entschiedenen Fall wusste ein Landwirt nicht, dass der Bürgermeister für eine bestimmte Bewilligung nicht zuständig war.
Nur dann, wenn Sie darin dargelegt haben, weshalb das Rechtsmittel unzulässig ist. Eine leere Floskel oder ein Zurückweisungsantrag ohne Begründung reicht nicht aus. Zeigen Sie die Unzulässigkeit dagegen auf, werden Ihnen die Kosten ersetzt, auch ohne ausdrücklichen Antrag.
Der Weg durch die Instanzen
- Landesgericht Linz, 25.10.2023, 4 Cg 33/21x-85
- Oberlandesgericht Linz als Berufungsgericht, 04.03.2024, 1 R 6/24v-92
Zitierte Paragrafen
ABGB § 1331 ZPO § 500 ZPO § 502 ZPO § 508a
Entscheidungstext
37 Absätze, 14.440 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
23.07.2024
Geschäftszahl
9Ob56/24m
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Mag. Ziegelbauer als Vorsitzenden, die Hofrätinnen und Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hargassner, Mag. Korn, Dr. Stiefsohn und Dr. Wallner-Friedl in der Rechtssache der klagenden Partei M*, vertreten durch Poduschka Partner Anwaltsgesellschaft mbH in Linz, gegen die beklagten Parteien 1. K* GmbH, *, und 2. V* AG, *, beide vertreten durch Pressl Endl Heinrich Bamberger Rechtsanwälte GmbH in Salzburg, wegen 1.) Vertragsaufhebung und 2.) 66.184,28 EUR sA, über die Revision der zweitbeklagten Partei (Revisionsstreitwert: 56.474,05 EUR) gegen das Teilurteil des Oberlandesgerichts Linz als Berufungsgericht vom 4. März 2024, GZ 1 R 6/24v-92, womit infolge Berufung der klagenden Partei das Urteil des Landesgerichts Linz vom 25. Oktober 2023, GZ 4 Cg 33/21x-85, abgeändert wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Revision wird zurückgewiesen.
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