Der OGH hat in der Sache entschieden.
OGH 10 Ob 34/24h
Worum es ging: Wer muss vor Gericht beweisen, was er behauptet?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Jede Seite muss selbst vorbringen und beweisen, was für sie günstig ist. Wer einen Anspruch geltend macht, muss alle Umstände beweisen, die den Anspruch begründen. Wer den Anspruch bestreitet, muss beweisen, was ihn verhindert, beseitigt oder aufschiebt.
Behaupten Sie als Übernehmer, dass die Behebung eines Mangels zu anderen Mängeln geführt hat, müssen Sie das beweisen. Ist in Ihrem Fahrzeug jedoch eine verbotene Abschalteinrichtung eingebaut, muss der Übergeber beweisen, dass sie ausnahmsweise erlaubt ist.
Der Weg durch die Instanzen
- Bezirksgericht Rohrbach, 19.12.2023, 1 C 288/23m-25
- Landesgericht Linz als Berufungsgericht, 29.04.2024, 15 R 54/24b-29
Zitierte Paragrafen
ABGB § 1295 ABGB § 874 ZPO § 269 ZPO § 52
Entscheidungstext
48 Absätze, 15.771 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
13.08.2024
Geschäftszahl
10Ob34/24h
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Hofrat Dr. Annerl als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Stefula, Dr. Weber, Mag. Schober und Dr. Vollmaier als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ing. T*, vertreten durch die Poduschka Partner Anwaltsgesellschaft mbH in Linz, gegen die beklagte Partei V* AG, *, vertreten durch die Pressl Endl Heinrich Bamberger Rechtsanwälte GmbH in Salzburg, wegen 5.490 EUR sA, über die Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Landesgerichts Linz als Berufungsgericht vom 29. April 2024, GZ 15 R 54/24b-29, mit dem das Urteil des Bezirksgerichts Rohrbach vom 19. Dezember 2023, GZ 1 C 288/23m-25, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der Revision wird Folge gegeben.
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