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Wer muss beweisen, dass die Reparatur neue Mängel verursacht hat?

günstig für Käufer betrifft Käufer, Verkäufer, Autofahrer, Konsumenten
Behaupten Sie als Übernehmer, dass die Behebung eines Mangels zu anderen Mängeln geführt hat, müssen Sie das beweisen. Ist in Ihrem Fahrzeug jedoch eine verbotene Abschalteinrichtung eingebaut, muss der Übergeber beweisen, dass sie ausnahmsweise erlaubt ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2023, zuletzt bestätigt am 22.01.2025 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2023)

Die Beweislast für die Behauptung, die Verbesserung eines Mangels habe zu anderen Mängeln geführt, trifft den Übernehmer. Ist im Fahrzeug des Übernehmers aber eine verbotene Abschalteinrichtung (Thermofenster) verbaut, trifft den Übergeber die Beweislast dafür, dass eine solche Einrichtung unter die Verbotsausnahme nach Art 5 Abs 2 Satz 2 lit a der VO 715/2007 fällt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134458 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Beweislast beim Schadenersatz wegen Mängeln

Wollen Sie wegen eines Mangels mehr als die Gewährleistung, nämlich Schadenersatz, brauchen Sie ein Verschulden des Verkäufers oder Unternehmers. Sie müssen behaupten und beweisen, dass der Mangel durch dessen rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten verursacht wurde. Sie müssen außerdem angeben, worin dieses Verhalten bestanden hat.

günstig für Verkäufer Beweislast beim Mangel

Bleibt die Ursache unklar, geht das zulasten dessen, der die Gewährleistung geltend macht; er muss beweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorhanden war. Für Mängel, die kurz nach der Übergabe auftreten, hilft ihm allerdings eine gesetzliche Vermutung. Dass die Sache überhaupt mangelhaft ist, muss stets der Übernehmer beweisen.

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