Der OGH hat das Rechtsmittel nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.
OGH 1 Ob 203/24w
Worum es ging: Wie muss ich begründen, dass das Urteil rechtlich falsch ist?
Fachgebiete laut RIS: Amtshaftung inkl. StEG
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Sie müssen darlegen, warum die rechtliche Beurteilung unrichtig ist, und dabei vom festgestellten Sachverhalt ausgehen. Fehlt diese Darlegung, ist Ihre Rechtsrüge nicht gesetzmäßig ausgeführt. Das Gericht behandelt sie dann nicht.
Nein. Steht der Inhalt einer Urkunde außer Streit und ist er in den Feststellungen enthalten, darf ihn das Gericht seiner rechtlichen Beurteilung zugrunde legen. Eine mündliche Berufungsverhandlung muss dafür nicht von Amts wegen durchgeführt werden.
Der Weg durch die Instanzen
- Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien, 12.06.2024, 32 Cg 18/23m-12
- Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht, 23.09.2024, 14 R 112/24d-18
Zitierte Paragrafen
StGB § 19 StPO § 190 ZPO Art. 41 ZPO § 50 ZPO § 502 ZPO § 508a
Entscheidungstext
42 Absätze, 8.206 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
24.06.2025
Geschäftszahl
1Ob203/24w
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Mag. Dr. Wurdinger als Vorsitzenden sowie die Hofrätin und die Hofräte Dr. Steger, Mag. Wessely-Kristöfel, Dr. Parzmayr und Mag. Jelinek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ing. *, vertreten durch die LIKAR Rechtsanwälte GmbH in Graz, gegen die beklagte Partei Republik Österreich (Bund), vertreten durch die Finanzprokuratur, wegen 17.250 EUR sA, über die Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht vom 23. September 2024, GZ 14 R 112/24d-18, mit dem das Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien vom 12. Juni 2024, GZ 32 Cg 18/23m-12, bestätigt wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Revision wird zurückgewiesen.
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