OGH 12 Ns 43/25g
Worum es ging: Kann ich die Begründung für meinen Befangenheitsantrag später nachreichen?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Wenn Sie einen Richter ablehnen, müssen Sie die Umstände, auf die Sie sich stützen, sogleich und genau angeben. Das Gericht darf Ihnen keine Frist setzen, um die Begründung später nachzuliefern. Die Gründe sind sofort vorzubringen, sobald sie Ihnen bekannt werden.
Sie können nur einzelne Richter ablehnen, die Sie namentlich nennen, und Sie müssen für jeden einen bestimmten Grund angeben. Ein gesamtes Gericht samt seiner Leitung können Sie nicht pauschal als befangen ablehnen.
Eine Ablehnung wegen Befangenheit richtet sich immer gegen eine bestimmte Person und muss mit persönlichen Gründen begründet werden. Ein ganzes Gericht abzulehnen ist deshalb nicht zulässig.
Lehnen Sie alle Richter eines Gerichts ohne konkrete Begründung ab und erheben Sie nur unbestimmte Vorwürfe, ist das unbeachtlich. Das gilt vor allem dann, wenn der Grund erkennbar nur die Unzufriedenheit mit früheren Entscheidungen ist. Die zuständigen Richter dürfen dann weiterarbeiten und entscheiden.
Sie können einen Richter oder ein Gericht nur dann ablehnen, wenn dort gerade in Ihrer Sache zu entscheiden ist. Fehlt diese Zuständigkeit im konkreten Fall, kommt eine Ablehnung nicht in Betracht.
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
26.06.2025
Geschäftszahl
12Ns43/25g
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat am 26. Juni 2025 durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Bachner-Foregger als Vorsitzende sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Setz-Hummel LL.M. und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Haslwanter LL.M. in der Disziplinarsache gegen *, Rechtsanwalt in *, AZ D 171/24 des Disziplinarrats der Rechtsanwaltskammer *, über den Antrag des Genannten auf Ablehnung von Mitgliedern des Obersten Gerichtshofs gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGH-Geo 2019 den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der Antrag wird zurückgewiesen.
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