Der OGH hat in der Sache entschieden.
OGH 3 Ob 105/25z
Worum es ging: Bekomme ich ein anderes Gericht, weil ich die Richter für befangen halte?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Nein. Befangenheit müssen Sie im eigenen Ablehnungsverfahren geltend machen und nicht mit einem Antrag auf Zuweisung an ein anderes Gericht. Erst wenn eine Ablehnung erfolgreich war und das Gericht dadurch nicht mehr entscheiden kann, wird von Amts wegen ein anderes Gericht bestimmt.
Entscheidet das Oberlandesgericht darüber, ob ein Verfahren an ein anderes Gericht verlegt wird, handelt es dabei wie ein Erstgericht. Ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung ist deshalb bei genau diesem Oberlandesgericht einzubringen.
Ja. Entscheidet ein Oberlandesgericht über die Zuweisung an ein anderes Gericht und wird es dabei anstelle eines Erstgerichts tätig, können Sie dagegen vorgehen, auch ohne dass eine besonders bedeutsame Rechtsfrage vorliegt. Ausgeschlossen ist das nur, wenn das Gesetz eine Anfechtung überhaupt verbietet.
Der Weg durch die Instanzen
- Oberlandesgericht Wien, 14.01.2025, 16 Nc 25/24h-1746
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
23.07.2025
Geschäftszahl
3Ob105/25z
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Brenn als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Weixelbraun-Mohr und Dr. Kodek und die Hofräte Dr. Stefula und Mag. Schober als weitere Richter in der Pflegschaftssache der minderjährigen Kinder 1) P*, geboren * 2011, und 2) T*, geboren * 2012, beide wohnhaft bei ihrem Vater M*, wegen Obsorge und Kontaktrechts, hier wegen Delegierung, über den Rekurs der Mutter M*, gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Wien vom 14. Jänner 2025, GZ 16 Nc 25/24h-1746, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben.
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