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Wo bringe ich meinen Rekurs gegen die Verlegung ein?

betrifft Parteien, Antragsteller, Rechtsmittelwerber
Entscheidet das Oberlandesgericht darüber, ob ein Verfahren an ein anderes Gericht verlegt wird, handelt es dabei wie ein Erstgericht. Ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung ist deshalb bei genau diesem Oberlandesgericht einzubringen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 02.06.2026 (22 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Das OLG wird bei der Entscheidung über den Delegierungsantrag als Erstgericht tätig. Rekurse gegen diese Entscheidungen sind daher bei dem OLG einzubringen, das über den Antrag entschieden hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046243 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 8 von 22.

Im Gesetz

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