Der OGH hat das Rechtsmittel nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.
OGH 9 Ob 66/25h
Worum es ging: Welche Umstände zählen, wenn ein Vertrag ausgelegt wird?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Zur Auslegung einer rechtsgeschäftlichen Erklärung sind alle Umstände heranzuziehen, aus denen sich Schlüsse auf die Absicht der Vertragspartner ziehen lassen.
Hängt die Entscheidung von den Umständen des einzelnen Falls ab, überprüft der Oberste Gerichtshof diese Beurteilung nicht. Er greift nur ein, wenn die Unzumutbarkeit einer Fortsetzung des Vertrags auffallend falsch beurteilt wurde.
Was sittenwidrig ist, lässt sich nicht allgemein festlegen, sondern nur anhand einzelner Fälle beurteilen. Solche Fälle haben deshalb erhebliche Bedeutung für die Weiterentwicklung des Rechts.
Auch wenn das Berufungsgericht Ihr Rechtsmittel zugelassen hat, wird es zurückgewiesen, wenn Sie darin nur Gründe geltend machen, deren Erledigung von keiner bedeutsamen Rechtsfrage abhängt.
Der Weg durch die Instanzen
- Handelsgericht Wien, 27.06.2024, 43 Cg 20/22x-29
- Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht, 30.01.2025, 3 R 154/24z-35
Zitierte Paragrafen
ABGB § 879 ZPO § 502 ZPO § 510
Entscheidungstext
25 Absätze, 3.524 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
26.08.2025
Geschäftszahl
9Ob66/25h
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Mag. Ziegelbauer als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen und Hofräte Mag. Korn, Dr. Stiefsohn, Mag. Böhm und Dr. Gusenleitner-Helm in der Rechtssache der klagenden Partei B*, vertreten durch Dr. Michael Senger, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei A* GmbH, *, vertreten durch Dr. Nina Ollinger, Rechtsanwältin in Purkersdorf, wegen 28.641,20 EUR sA, über die Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht vom 30. Jänner 2025, GZ 3 R 154/24z-35, mit dem das Urteil des Handelsgerichts Wien vom 27. Juni 2024, GZ 43 Cg 20/22x-29, bestätigt wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Revision wird zurückgewiesen.
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