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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 16.09.2025

Der OGH hat das Rechtsmittel nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.

OGH 10 Ob 48/25v

Worum es ging: Was muss im Antrag stehen, um künftigen Unterhalt zu sichern?

Fachgebiete laut RIS: Unterhaltsrecht inkl. UVG

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Wollen Sie den innerhalb eines Jahres fällig werdenden Unterhalt sichern lassen, müssen Sie in Ihrem Antrag darlegen, dass die gewöhnliche Exekution zur Hereinbringung dafür nicht geführt werden kann. Fehlt diese Angabe, reicht der Antrag nicht aus.

Der Vorschuss auf den Unterhalt ist gegenüber der Eintreibung beim Unterhaltspflichtigen nachrangig. Es genügt daher nicht, dass irgendwann einmal ein Antrag auf Zwangsvollstreckung gestellt wurde. Dieser Antrag muss mit dem Vorschussantrag zusammenhängen und Aussicht darauf bieten, den Unterhalt tatsächlich hereinzubringen.

Zitierte Paragrafen

AußStrG § 62 EO § 19 EO § 290a EO § 291c EO § 295 EO § 350 EO § 355 EO § 372

Entscheidungstext

40 Absätze, 10.419 Zeichen · im RIS ansehen

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Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

16.09.2025

Geschäftszahl

10Ob48/25v

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Hargassner als Vorsitzenden, den Vizepräsidenten Hon.-Prof. PD Dr. Rassi, die Hofräte Dr. Annerl sowie Dr. Vollmaier und die Hofrätin Dr. Wallner-Friedl als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj *, wohnhaft bei der Mutter *, vertreten durch das Land Niederösterreich als Kinder- und Jugendhilfeträger (Bezirkshauptmannschaft St. Pölten, 3100 St. Pölten, Am Bischofteich 1), wegen Unterhaltsvorschuss, über den Revisionsrekurs des Bundes, vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Wien, gegen den Beschluss des Landesgerichts St. Pölten als Rekursgericht vom 30. April 2025, GZ 23 R 143/25i-23, mit dem der Beschluss des Bezirksgerichts St. Pölten vom 4. März 2025, GZ 2 Pu 87/25t-11, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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