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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 27.01.2026 · Fall aus Salzburg

Der OGH hat das Rechtsmittel nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.

OGH 9 Ob 112/25y

Worum es ging: Zahle ich weniger, wenn die Räume nur eingeschränkt brauchbar sind?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Ja. Auch dem, der eine Sache ohne Vertrag weiter benützt, kommt eine unverschuldete Minderung der Brauchbarkeit zugute, so wie sie einen Mieter zur Minderung des Zinses berechtigen würde. Das angemessene Benützungsentgelt entspricht zwar im Regelfall dem bisher vereinbarten Mietzins, doch können besondere Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden, wenn sie behauptet und bewiesen werden.

Hebt das Gericht zweiter Instanz das Urteil auf und erklärt es den Weg zum Obersten Gerichtshof für offen, ist dieser an diese Einschätzung nicht gebunden. Er prüft selbst, ob eine grundsätzliche Rechtsfrage vorliegt. Auch die Gründe, aus denen Sie einen solchen Beschluss bekämpfen können, sind eingeschränkt.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ABGB § 1041 ABGB § 1096 ABGB § 417 ZPO § 502

Entscheidungstext

37 Absätze, 9.195 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

27.01.2026

Geschäftszahl

9Ob112/25y

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Rekursgericht durch den Senatspräsidenten Mag. Ziegelbauer als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen und Hofräte Mag. Korn, Dr. Stiefsohn, Mag. Böhm und Dr. Gusenleitner-Helm in der Rechtssache der klagenden Partei S* AG *, vertreten durch die Zumtobel Kronberger Rechtsanwälte OG in Salzburg, gegen die beklagte Partei X*ges.m.b.H., *, vertreten durch die Grama Schwaighofer Vondrak Rechtsanwälte GmbH in Wien, wegen zuletzt 380.274,74 EUR sA, über den Rekurs der klagenden Partei gegen den Beschluss des Landesgerichts Salzburg als Berufungsgericht vom 21. August 2025, GZ 53 R 119/25v-20, mit dem das Urteil des Bezirksgerichts Salzburg vom 6. Februar 2025, GZ 31 C 903/23v-16, aufgehoben wurde, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Der Rekurs wird zurückgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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