Zum Inhalt springen

Zahle ich weniger, wenn die Räume nur eingeschränkt brauchbar sind?

günstig für Benützer betrifft Mieter, Vermieter, Eigentümer, Käufer
Ja. Auch dem, der eine Sache ohne Vertrag weiter benützt, kommt eine unverschuldete Minderung der Brauchbarkeit zugute, so wie sie einen Mieter zur Minderung des Zinses berechtigen würde. Das angemessene Benützungsentgelt entspricht zwar im Regelfall dem bisher vereinbarten Mietzins, doch können besondere Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden, wenn sie behauptet und bewiesen werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 27.01.2026 (24 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Die Höhe des angemessenen Benützungsentgeltes entspricht im Regelfall dem bisher vereinbarten Mietzins. Das schließt aber die Berücksichtigung besonderer Verhältnisse des Einzelfalles - entsprechende Behauptung und Beweis nach den allgemeinen Beweislastregeln vorausgesetzt - nicht aus. So wie durch eine anderweitige Vermietung ein höherer Bestandzins erzielbar sein kann, bildet der bisherige Mietzins auch nicht immer die Untergrenze des erzielbaren oder angemessenen Entgelts. Auch dem titellosen Benützer kommt eine unverschuldete Minderung der Gebrauchsfähigkeit der Sache zugute, wie sie beim aufrechten Mietverhältnis den Bestandnehmer gemäß § 1096 Abs 1 ABGB zur Minderung des Bestandzinses berechtigen würde.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019961 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 24.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Mietrecht · Höhe des Benützungsentgelts für Räume
Mietrecht · Benützungsentgelt nach Vertragsende
Mietrecht · Benützungsentgelt nach der Aufkündigung
Mietrecht · Rechte des Mieters bei Gebrauchsstörung
Mietrecht · Zinsminderung und eigenes Verschulden