Ist der Weg zum Höchstgericht offen, wenn das Urteil aufgehoben wurde?
betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Hebt das Gericht zweiter Instanz das Urteil auf und erklärt es den Weg zum Obersten Gerichtshof für offen, ist dieser an diese Einschätzung nicht gebunden. Er prüft selbst, ob eine grundsätzliche Rechtsfrage vorliegt. Auch die Gründe, aus denen Sie einen solchen Beschluss bekämpfen können, sind eingeschränkt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 27.01.2026 (26 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
§ 508a Abs 1 ZPO gilt sinngemäß auch im Verfahren über einen Rekurs gegen einen Beschluß nach § 519 Abs 1 Z 3 ZPO.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Aufhebungsbeschluss, § 519 Abs 1 Z 2 ZPO.OGH 8 Ob 41/15k, 25.08.2015
- Hier: Aufhebungsbeschluss nach § 519 Abs 1 Z 2 ZPO idF WGN 1989 und Voraussetzungen nach § 527 Abs 2 iVm § 502 Abs 1 ZPO idF WGN 1997.OGH 8 Ob 96/05h, 03.08.2006
- Dies gilt auch dann, wenn § 503 ZPO gemäß Art XLI Z 12 WGN 1989 bereits in der Fassung dieses Gesetzes anzuwenden ist, weil dadurch bloß erreicht werden soll, dass eine zulässigerweise angefochtene zweitinstanzliche Entscheidung schon nach dem 31.Juli 1989 vom OGH im Rahmen der Rechtsmittelgründe voll überprüft werden kann (AB 991 BlgNR 17 GP 75 EB zu Art XLI Z 12/1 in Verbindung mit RV 888 BlgNR 17 GP 47 EB zu Art X Z 22, 23 und 24 lit a).OGH 5 Ob 611/89, 31.10.1989
- Durch die in der ZVN 1983 getroffenen Regelungen ist der Rekurs gegen Aufhebungsbeschlüsse des Berufungsgerichtes mit Rechtskraftvorbehalt weitergehend der Revision angeglichen worden.OGH 8 Ob 596/87, 26.01.1988
- Auch im Falle des berufungsgerichtlichen Aufhebungsbeschlusses ist die dem Rechtskraftvorbehalt zugrunde gelegte Ansicht des Berufungsgerichtes über das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 502 Abs 4 Z 1 ZPO für den OGH nicht bindend. Für den Rekurs gegen den berufungsgerichtlichen Aufhebungsbeschluss gilt kraft Größenanschlusses ebenfalls die Beschränkung der Anfechtungsgründe im Sinne des § 503 Abs 2 ZPO.OGH 6 Ob 666/84, 31.01.1985
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043685 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 26.
- OGH 9 Ob 112/25y, 27.01.2026, Fall aus Salzburg
- OGH 8 ObA 44/19g, 29.08.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
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