ABGB § 302
Was die Gerichte dazu entschieden haben
In der Regel nicht. Wird ein lebendes Unternehmen übertragen, treten die dazugehörenden Mietrechte im Zweifel gegenüber den übrigen Werten des Unternehmens zurück, vor allem gegenüber dem guten Ruf und der Kundschaft. Sie fallen dann nicht ins Gewicht; zu prüfen ist aber, wie sich die einzelnen Wertteile zueinander verhalten.
Nein, solange es Zubehör eines lebenden Unternehmens ist. Das Warenlager teilt dann das rechtliche Schicksal des Unternehmens, und Sie können daran als Gesamtheit kein vom Unternehmen getrenntes Eigentum erwerben. Daran ändert es nichts, dass einzelne Stücke im laufenden Geschäft verkauft und durch neue ersetzt werden.
Ja. Der Bestand des verpachteten Unternehmens wird nicht dadurch berührt, dass der Pächter eigenes Inventar und einen eigenen Gewerbeschein erwirbt und den Betrieb in ein Nachbarhaus verlegt. Auch ein wechselnder Kundenstock oder ein geänderter Umfang ändern nichts. Dem Pächter muss allerdings im Allgemeinen alles beigestellt werden, was zum Betrieb wesentlich gehört, also Betriebsmittel, Kundenstock und Gewerbeberechtigung.
Ein Unternehmen ist eine selbständige, ständig organisierte Erwerbsgelegenheit; dazu gehören alle körperlichen und unkörperlichen Bestandteile, die diese Gelegenheit ausmachen. Mieten Sie bloß Betriebsflächen und kaufen Sie Warenvorräte und Halbfabrikate, ist das noch kein Übergang des gesamten Unternehmens.
Ein Unternehmen als Ganzes kann nicht Gegenstand eines Pfandrechts sein. Verpfändet werden können nur die einzelnen Vermögenswerte des Unternehmens, jeder für sich.