Kann ich das Warenlager getrennt vom Betrieb erwerben?
betrifft Unternehmer, Käufer, Verkäufer, Gläubiger
Nein, solange es Zubehör eines lebenden Unternehmens ist. Das Warenlager teilt dann das rechtliche Schicksal des Unternehmens, und Sie können daran als Gesamtheit kein vom Unternehmen getrenntes Eigentum erwerben. Daran ändert es nichts, dass einzelne Stücke im laufenden Geschäft verkauft und durch neue ersetzt werden.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 29.08.2017 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (1969)
Soweit ein Warenlager Zubehör eines lebenden Unternehmens ist, teilt es dessen rechtliches Schicksal, das heißt, es kann daran als Gesamtsache abgesondert vom Unternehmen kein Eigentum erworben werden. Dies gilt auch für den Fall, daß einzelne Stücke des Warenlagers im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes des Unternehmens zum Verkauf bestimmt sind und durch Nachschaffungen ersetzt werden. Eigentumsrecht an Warenlager eines Unternehmens und an dessen Bargeldbestand bzw an den Einzelstücken eines ohne wirtschafliche Beziehung zu einem Unternehmen vorhandenen Warenlager.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009899 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 6 Ob 127/17w, 29.08.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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