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Bleibt das gepachtete Unternehmen dasselbe nach einem Umzug?

günstig für Pächter betrifft Pächter, Verpächter, Unternehmer, Vermieter
Ja. Der Bestand des verpachteten Unternehmens wird nicht dadurch berührt, dass der Pächter eigenes Inventar und einen eigenen Gewerbeschein erwirbt und den Betrieb in ein Nachbarhaus verlegt. Auch ein wechselnder Kundenstock oder ein geänderter Umfang ändern nichts. Dem Pächter muss allerdings im Allgemeinen alles beigestellt werden, was zum Betrieb wesentlich gehört, also Betriebsmittel, Kundenstock und Gewerbeberechtigung.

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Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 21.10.2020 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1959)

Die Identität ( der Bestand ) des verpachteten Unternehmens wird dadurch nicht berührt, daß der Pächter eigens Inventar und einen eigenen Gewerbeschein erwirbt und das Unternehmen in ein Nachbarhaus verlegt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010024 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

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