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Sind die Mietrechte beim Verkauf meines Betriebs entscheidend?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter, Unternehmer, Käufer
In der Regel nicht. Wird ein lebendes Unternehmen übertragen, treten die dazugehörenden Mietrechte im Zweifel gegenüber den übrigen Werten des Unternehmens zurück, vor allem gegenüber dem guten Ruf und der Kundschaft. Sie fallen dann nicht ins Gewicht; zu prüfen ist aber, wie sich die einzelnen Wertteile zueinander verhalten.

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Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 21.10.2020 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1963)

Für die Übertragung eines lebenden Unternehmens ist es wesentlich, dass die ein Unternehmenszubehör bildenden Mietrechte im Zweifel als an Bedeutung gegenüber den übrigen Unternehmenswerten, insbesondere gegenüber den immateriellen Unternehmenswerten (good will) zurücktretend und daher nicht ins Gewicht fallend anzusehen sind (wie MietSlg 8980).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010048 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 15.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Betriebsverkauf und Übergang der Mietrechte

Nein. Verkaufen Sie einen von mehreren selbständigen Betrieben, die Sie in denselben Mieträumen führen, geht das Mietrecht nicht automatisch auf den Käufer über. Es müsste dafür aufgeteilt werden, und das ist ohne Mitwirkung des Vermieters nicht möglich. Zwei getrennte Mietverhältnisse entstehen dadurch nicht.

günstig für Vermieter Kein Übergang ohne eigenes Unternehmen

Nein. Hat der Mieter im Mietobjekt nie selbst eine Geschäftstätigkeit entfaltet, sondern von Anfang an eine andere Person dort ein Unternehmen geführt, tritt kein Übergang des Mietvertrags ein. Der Übergang setzt immer die Veräußerung und Weiterführung eines lebenden Unternehmens voraus. Auch der Verkauf eines Unternehmens, das nur in einem Teil des Objekts betrieben wurde, bewirkt keinen Übergang.

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