ABGB § 1369
Was die Gerichte dazu entschieden haben
Wer eine Barkaution erhalten hat, darf spätere Ersatzforderungen gegen Ihren Rückzahlungsanspruch aufrechnen. Dieses Recht besteht grundsätzlich so lange, bis das Verhältnis zwischen Ihnen beiden abgewickelt ist.
Wer eine Kaution hält, muss sie in der Regel erst herausgeben, wenn feststeht, dass keine gesicherte Forderung mehr besteht oder noch entstehen kann. Sie müssen also nicht schon mit dem Ende des Vertrags automatisch mit dem Geld rechnen. Beweisen muss der Kautionsempfänger, dass noch offene oder künftige Forderungen möglich sind.
Nach vollständiger Tilgung muss Ihnen der Gläubiger das Pfand zurückgeben oder die Urkunde ausstellen, mit der Sie die Hypothek im Grundbuch löschen lassen können. Verweigert er das, können Sie ihn auf Ausstellung dieser Urkunde oder unmittelbar auf Löschung klagen.
Nein. Eine Klausel, wonach das Pfandrecht am Gemeinschaftskonto auch Forderungen gegen nur einen der Inhaber sichert, benachteiligt die anderen unangemessen und ist unklar; sie ist deshalb unzulässig. Dasselbe gilt für ein Zurückbehaltungsrecht an Gemeinschaftskonten und Gemeinschaftsdepots.
Es gilt, was die Parteien wirklich gewollt haben. Auch für Pfandverträge gelten die allgemeinen Regeln des Vertragsrechts. Stimmt der übereinstimmende wirkliche Wille nicht mit dem Wortlaut der Urkunde überein, geht der wirkliche Wille vor.