MRG § 15
Was die Gerichte dazu entschieden haben
Wurde eine Barkaution ohne Vereinbarung über die Zinsen erlegt, ist jener Zinssatz angemessen, den man für Spareinlagen mit einer der Kündigungsfrist entsprechenden Bindung üblicherweise bekommt. Die Zinsen werden erst fällig, wenn die Pflicht zur Rückzahlung unbedingt feststeht; solange der Rückforderungsanspruch noch bedingt ist, können Sie keine Auszahlung verlangen. Über die Höhe der Zinsen ist Ihnen aber jährlich abzurechnen.
Ja. Die Grundsteuer darf anteilig auf die Mieter überwälzt werden. Auch eine Vertragsklausel, die das vorsieht, benachteiligt Sie nicht in unzulässiger Weise.
Mieten Sie eine Wohnung, die im Wohnungseigentum steht, gilt in der Regel trotzdem das Mietrechtsgesetz. Ihr Anteil an den Betriebskosten richtet sich dann nach dem Verhältnis Ihrer Nutzfläche zur Nutzfläche aller Objekte im Haus. Wie die Miteigentümer untereinander stehen, spielt dafür keine Rolle.
Von einem pauschalierten Mietzins spricht man, wenn die einzelnen Bestandteile der Miete in einem Betrag zusammengefasst oder ohne bestimmte Bezugsgrößen bemessen werden. Zu diesen Bestandteilen zählen etwa der Hauptmietzins, die Betriebskosten, die laufenden öffentlichen Abgaben und das Entgelt für mitvermietete Einrichtungsgegenstände. Dass darüber hinaus alle Abgaben und insbesondere die Umsatzsteuer enthalten sind, wird üblicherweise mit dem Zusatz brutto ausgedrückt.
Wurde ein echter Pauschalmietzins vereinbart, zahlen Sie einen Globalbetrag unabhängig davon, wie hoch die Betriebskosten und öffentlichen Abgaben tatsächlich sind. Eine gesonderte Einhebung der Betriebskosten lässt eine solche Vereinbarung nicht zu.
Eine getroffene Mietzinsvereinbarung gilt grundsätzlich auch dann weiter, wenn sich die Umstände später ändern. Auch der Gedanke vom Wegfall der Geschäftsgrundlage erlaubt es dem Vermieter in der Regel nicht, von der Vereinbarung abzugehen.
Ja. Der Fehlbetrag aus der Jahresabrechnung ist ein Teil des Mietzinses für jenen Monat, in dem er fällig wird, also für den zweiten Zinstermin nach der Abrechnung. Zahlen muss ihn, wer zu diesem Zeitpunkt Hauptmieter ist. Umgekehrt bekommt auch ein Guthaben, wer dann Hauptmieter ist.
Wurde ein Pauschalmietzins vereinbart, beginnt die Frist zur Überprüfung erst, wenn rechtskräftig feststeht, wie sich der Pauschalbetrag aufteilt. Ist das Mietverhältnis schon beendet und eine Aufteilung für die Zukunft nicht mehr möglich, beginnt die Frist mit dem Ende des Mietverhältnisses. Eine Überprüfung ist auch danach noch möglich.