Bis wann kann ich meinen Pauschalmietzins überprüfen lassen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 13.12.2018 (5 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2002)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Frist des § 16 Abs 8 MRG beginnt dann nicht mit dem Abschluss der Mietzinsvereinbarung, sondern erst mit der Beendigung des Mietverhältnisses.OGH 5 Ob 205/05s, 20.09.2005
- Wenn zufolge Beendigung eines Mietverhältnisses eine Aufspaltung gemäß § 15 Abs 4 MRG für die Zukunft nicht mehr möglich ist, bedeutet das keineswegs, dass mit der Beendigung des Bestandvertrages eine Überprüfung im Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 8 MRG nicht mehr möglich wäre.OGH 5 Ob 205/05s, 20.09.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117160 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 5 Ob 153/18p, 13.12.2018
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 15 · Mietzins für Hauptmiete
- MRG § 16 · Vereinbarungen über die Höhe des Hauptmietzinses
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nach dem Rechtssatz beginnt die Frist, in der Sie eine überhöhte Hauptmiete überprüfen lassen können, schon mit dem Abschluss des Mietvertrags, wenn keine rechtlich durchsetzbare Befristung vereinbart wurde. Der Oberste Gerichtshof ist dieser Regel 2023 nicht gefolgt; welcher Zeitpunkt seither maßgeblich ist, geht aus der Quelle nicht hervor, die Regel ist daher unsicher.
Ja. War die Befristung Ihres Mietvertrags unwirksam, genügt es, dass Ihnen der Vermieter erklärt, er anerkenne ein unbefristetes Mietverhältnis. Mit dem Zugang dieser einseitigen Erklärung beginnen die Fristen zu laufen, innerhalb derer Sie die Höhe des Hauptmietzinses überprüfen lassen können.