Was bedeutet ein pauschal vereinbarter Mietzins?
betrifft Mieter, Vermieter
Von einem pauschalierten Mietzins spricht man, wenn die einzelnen Bestandteile der Miete in einem Betrag zusammengefasst oder ohne bestimmte Bezugsgrößen bemessen werden. Zu diesen Bestandteilen zählen etwa der Hauptmietzins, die Betriebskosten, die laufenden öffentlichen Abgaben und das Entgelt für mitvermietete Einrichtungsgegenstände. Dass darüber hinaus alle Abgaben und insbesondere die Umsatzsteuer enthalten sind, wird üblicherweise mit dem Zusatz brutto ausgedrückt.
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Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 31.05.2023 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Unter der Pauschalierung eines Mietzinses versteht man in der Regel, daß seine Komponenten (Hauptmietzins, Betriebskosten, die von der Liegenschaft zu entrichtenden laufenden öffentlichen Abgaben, das angemessene Entgelt für mitvermietete Einrichtungsgegenstände oder sonstige Leistungen des Vermieters etc) in einem Betrag zusammengefaßt oder auch nur einzelne von ihnen global bemessen werden, ohne bestimmte Bezugsgrößen zu nennen (vgl § 930 ABGB). Die Einbeziehung aller Abgaben, insbesondere der Umsatzsteuer, in den Entgeltbegriff wird dagegen üblicherweise mit dem Beisatz "brutto" zum Ausdruck gebracht.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0069840 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 4 Ob 95/23h, 31.05.2023
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 15 · Mietzins für Hauptmiete
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