Darf mein Vermieter die vereinbarte Pauschalmiete wegen geänderter Umstände erhöhen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 28.04.2022 (3 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1987)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0069853 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 7 Ob 14/22t, 28.04.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 15 · Mietzins für Hauptmiete
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Bei alten Mietverträgen darf der Vermieter verlangen, dass der Hauptmietzins auf die gesetzlichen Mindestbeträge angehoben wird. Dieses Recht steht ihm jedes Mal zu, wenn diese Beträge durch eine Verordnung erhöht werden. Das gilt auch dann, wenn im Mietvertrag keine Wertsicherung vereinbart wurde und bereits ein Erhaltungsbeitrag eingehoben wird.
Ja, zeitlich unbegrenzt. Verpachtet der Mieter das Unternehmen im Geschäftslokal, ist das Recht des Vermieters, den Hauptmietzins anzuheben, an keine Frist gebunden. Anders ist es bei einem Verkauf des Unternehmens: dort gilt eine Frist.