Zum Inhalt springen

Darf mein Vermieter die vereinbarte Pauschalmiete wegen geänderter Umstände erhöhen?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter, Hausverwalter
Eine getroffene Mietzinsvereinbarung gilt grundsätzlich auch dann weiter, wenn sich die Umstände später ändern. Auch der Gedanke vom Wegfall der Geschäftsgrundlage erlaubt es dem Vermieter in der Regel nicht, von der Vereinbarung abzugehen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 28.04.2022 (3 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1987)

(Pauschalmietzinsvereinbarungen) Mietzinsvereinbarungen unterliegen grundsätzlich nicht der clausula rebus sic stantibus; auch die Lehre von der Geschäftsgrundlage ermöglicht es dem Vermieter in der Regel nicht, von der getroffenen Mietzinsvereinbarung abzugehen (gegen Landesgericht Klagenfurt MietSlg 35340).

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0069853 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Anhebung des Mietzinses nach Valorisierung

Bei alten Mietverträgen darf der Vermieter verlangen, dass der Hauptmietzins auf die gesetzlichen Mindestbeträge angehoben wird. Dieses Recht steht ihm jedes Mal zu, wenn diese Beträge durch eine Verordnung erhöht werden. Das gilt auch dann, wenn im Mietvertrag keine Wertsicherung vereinbart wurde und bereits ein Erhaltungsbeitrag eingehoben wird.

günstig für Vermieter Mietzinsanhebung bei Unternehmensverpachtung

Ja, zeitlich unbegrenzt. Verpachtet der Mieter das Unternehmen im Geschäftslokal, ist das Recht des Vermieters, den Hauptmietzins anzuheben, an keine Frist gebunden. Anders ist es bei einem Verkauf des Unternehmens: dort gilt eine Frist.

Verwandte Fragen

Mietrecht · Mietzinsanhebung bei Machtwechsel im Unternehmen
Mietrecht · Mietzins bei Eintritt in einen Altvertrag
Mietrecht · Heilung einer unzulässigen Mietzinsvereinbarung
Mietrecht · Frist bei grundloser Mietzinsanhebung