EO § 239
Was die Gerichte dazu entschieden haben
Auch im Verfahren zur zwangsweisen Eintreibung gelten die allgemeinen Regeln der Zivilprozessordnung darüber, wann ein Rechtsmittel an das Höchstgericht zulässig ist. Die dortigen Beschränkungen greifen daher ebenso.
Wird eine mit Pfandrechten belastete Sache im Insolvenzverfahren außergerichtlich verwertet, bleibt das Insolvenzgericht für die Verteilung des Erlöses zuständig. Dabei gelten die Verteilungsvorschriften der Exekutionsordnung, und die Frist für ein Rechtsmittel beträgt acht Tage.
Nein. Ob der Streit die für ein Rechtsmittel nötige Wertgrenze erreicht, richtet sich nur nach dem Kapital; Zinsen und Kosten bleiben außer Betracht. Geht es überhaupt nur um Zinsen oder andere Nebengebühren, ist das weitere Rechtsmittel jedenfalls unzulässig.
Mehrere Zuweisungen aus dem Versteigerungserlös werden nur zusammengerechnet, wenn sie tatsächlich oder rechtlich zusammenhängen. Forderungen verschiedener Gläubiger zählen nie zusammen. Auch Forderungen eines einzelnen Gläubigers aus verschiedenen Rechtsgründen bleiben getrennt.
Bei der Verteilung des Versteigerungserlöses zählt der Betrag, den Sie für sich beanspruchen. Geht es um den Rang von Zinsen, gehören auch die Zinsenbeträge dazu. Sie bleiben also nicht als bloße Nebenforderung außer Betracht.