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Zählen Zinsen und Kosten bei der Grenze für ein Rechtsmittel mit?

betrifft Gläubiger, Schuldner, Kläger
Nein. Ob der Streit die für ein Rechtsmittel nötige Wertgrenze erreicht, richtet sich nur nach dem Kapital; Zinsen und Kosten bleiben außer Betracht. Geht es überhaupt nur um Zinsen oder andere Nebengebühren, ist das weitere Rechtsmittel jedenfalls unzulässig.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 08.04.2021 (34 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Es besteht auch bei den Nebengebühren kein Anlass, von der bisher herrschenden Auffassung abzugehen, dass auch bei der Beurteilung, ob der Beschwerdegegenstand die in § 528 Abs 1 Z5 ZPO genannte Wertgrenze übersteigt, die Nebengebühren nicht zu berücksichtigen sind (Ablehnung der Kritik Hoyers).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 11 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0003389 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 34.

Im Gesetz

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